Angenommen Anträge

Eil­an­trag: Strassenreinigungsgebühren

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen den Beschluss zur Vor­la­ge 20/59/008/BV‑R/Ä Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung 2021 im Ver­wal­tungs­aus­schuss gem. §79 NKomVG auf­zu­he­ben und die Vor­la­ge in der ursprüng­li­chen Beschluss­fas­sung auf die Tages­ord­nung für die Rats­sit­zung am 24.11.2020 zu nehmen.

Eil­an­trag der Frak­ti­on Del­men­hors­ter Liste

Wir bean­tra­gen den Beschluss zur Vor­la­ge 20/59/008/BV‑R/Ä Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung 2021 im Ver­wal­tungs­aus­schuss gem. §79 NKomVG auf­zu­he­ben und die Vor­la­ge in der ursprüng­li­chen Beschluss­fas­sung auf die Tages­ord­nung für die Rats­sit­zung am 24.11.2020 zu nehmen.

Begrün­dung

Der geän­der­te Beschluss auf der Rats­sit­zung vom 17.11.2020 führt in der Kon­se­quenz dazu, dass die Stadt Del­men­horst für das kom­men­de Jahr kei­ne gül­ti­ge Sat­zung zur Erhe­bung der Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren hat. Das bedeu­tet, dass man­gels Rechts­grund­la­ge kei­ne Gebüh­ren erho­ben wer­den dürfen.

Fer­ner führt das geän­der­te Ergeb­nis dazu, dass es im Fal­le eines Beschlus­ses in der Dezem­ber-Rats­sit­zung oder sogar noch spä­ter zu einer deut­li­chen Ver­zö­ge­rung des Ver­sands der Gebüh­ren­be­schei­de für 2021 kom­men kann und die­se Beschei­de unter Umstän­den angreif­bar sind. 

Da die gewoll­te Befrei­ung ein­zel­ner Grund­stücks­ei­gen­tü­mer von der Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­bühr recht­lich eben­falls nicht zuläs­sig ist, ist der Beschluss auf­zu­he­ben und neu zu fassen.

Der Beschluss wur­de auf der Rats­sit­zung am 24.11.2020 auch auf unse­re Anre­gung hin berichtigt.

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