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Zuwen­dungs­be­schei­de vs. Ver­ga­be­recht bei sozia­len Dienstleistungen

Sehr geehr­te Damen und Herren,

anbei über­sen­de ich Ihnen einen gemein­sa­men Antrag der Del­men­hors­ter Lis­te und der Grup­pe FDP/UAD zum The­ma „Zuwen­dungs­be­schei­de vs. Ver­ga­be­recht bei sozia­len Dienstleistungen“.

Uns ist es wich­tig, die Mög­lich­keit der Über­tra­gung von städ­ti­schen Auf­ga­ben auf Drit­te im Wege von Zuwen­dungs­be­schei­den als Alter­na­ti­ve zu (euro­pa­wei­ten) Aus­schrei­bun­gen zu analysieren.

Gabi Baum­gart, sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Del­men­hors­ter Lis­te, schlägt daher vor, die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen im Wege eines fach­lich besetz­ten Gre­mi­ums aus­zu­ar­bei­ten und dem Rat ein ent­schei­dungs­fä­hi­ges Arbeits­er­geb­nis vorzulegen.

Für Rück­fra­gen steht Frau Baum­gart ger­ne zur Verfügung.

Mit freund­li­chen Grüßen

Bet­ti­na Oestermann

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de

Antrag der Del­men­hors­ter Lis­te FDP / UAD

Durch Ände­run­gen im Ver­ga­be­recht sind sozia­le Dienst­leis­tun­gen grund­sätz­lich euro­pa­weit öffent­lich aus­zu­schrei­ben. Hier­von betrof­fen sind bzw. z.B. Kin­der­ta­ges­stät­te und sozia­le Bera­tungs­ein­rich­tun­gen. Da die Ergeb­nis­se einer Aus­schrei­bung für die sozia­len Ange­bo­te der Stadt Del­men­horst nicht immer von Vor­teil sind, bean­tra­gen wir, dass eine Arbeits­grup­pe ein­ge­rich­tet wird, die sich expli­zit mit dem Ver­ga­be­recht befasst.

Die Arbeits­grup­pe soll­te aus

-          ein/e Vertreter/in des Fach­be­reich 2

-          ein/e Vertreter/in des Fach­be­reich 4

-          ein/e Vertreter/in der Vergabestelle

-          ein/e Vertreter/in des Rechnungsprüfungsamtes

-          zwei Vertreter/innen der AGfW

bestehen.

Ziel der Arbeits­grup­pe soll die gemein­sa­me Aus­ar­bei­tung einer Stel­lung­nah­me und Emp­feh­lung für den Rat der Stadt Del­men­horst sein. Fol­gen­de Punk­te sind ins­be­son­de­re zu klären:

-          Vor- und Nach­tei­le der Ver­ga­be gegen­über eines Zuwendungsbescheids.

-          Prü­fung der Mög­lich­keit, ob ins­be­son­de­re Kin­der­ta­ges­stät­ten oder Ein­rich­tun­gen der Gemein­we­sen­ar­beit im Rah­men eines Zuwen­dungs­be­schei­des betrie­ben wer­den können?

-          Wie und in wel­cher Form ist der Zuwen­dungs­emp­fän­ger auszuwählen?

-          Wie ver­hält es sich mit Interessensbekundungen?

-          Ist eine städ­ti­sche För­der­richt­li­nie  zu erlassen?

-          Was pas­siert, wenn ein Trä­ger nicht mit den bewil­lig­ten Geld­mit­teln auskommt?

-          Hat die Stadt Del­men­horst genug Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten, um mög­li­che Ver­än­de­run­gen hin zum Zuwen­dungs­recht zu bearbeiten?

Die Ergeb­nis­se soll­ten spä­tes­tens bis zum 30.05.2021 dem Rat der Stadt Del­men­horst vor­ge­stellt werden.

Damit dies voll­um­fäng­lich gesche­hen kann, bit­ten wir dar­um, finan­zi­el­le Mit­tel für die Arbeits­grup­pe (z.B. für Fort­bil­dun­gen, Schu­lun­gen, Bera­tun­gen durch exter­ne) in den Haus­halt 2021 einzustellen.