Anträge

Antrag Ver­pa­ckungs­steu­er

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen, dass die Stadt Del­men­horst eine Ver­pa­ckungs­steu­er­sat­zung erlässt

Streik der Muellabfuhr Frank-C-Mueller-Wikipedia-CC-BY-SA-40.jpg

Antrag der Grup­pe DL²

Wir bean­tra­gen, dass die Stadt Del­men­horst eine Ver­pa­ckungs­steu­er­sat­zung erlässt, die den Ver­brauch nicht wie­der­ver­wend­ba­rer Ver­pa­ckun­gen sowie nicht wie­der­ver­wend­ba­ren Geschirrs und Bestecks, sofern Spei­sen und Geträn­ke dar­in bzw. damit für den unmit­tel­ba­ren Ver­zehr an Ort und Stel­le oder als mit­nehm­ba­res take-away-Gericht oder ‑Getränk ver­kauft wer­den, mit einer Steu­er belegt. Zur Ent­rich­tung der Steu­er ist der End­ver­käu­fer von ent­spre­chen­den Spei­sen und Geträn­ken verpflichtet.

Begrün­dung

Bereits im Jahr 2023 hat die Deut­sche Umwelt­hil­fe einen ent­spre­chen­den Antrag an die Stadt Del­men­horst gestellt. In der Begrün­dung der Ableh­nung des Antrags wur­de auf das lau­fen­de Ver­fah­ren mit unge­wis­sem Aus­gang ver­wie­sen. Das Vefah­ren ist nun­mehr durch das Urteil vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt abge­schlos­sen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-006.html). Daher soll­te die Kli­ma­mus­ter­stadt Del­men­horst jetzt zügig an die Umset­zung einer Ver­pa­ckungs­steu­er­sat­zung gehen.



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