Antrag Verpackungssteuer
Zusammenfassung
Wir beantragen, dass die Stadt Delmenhorst eine Verpackungssteuersatzung erlässt

WACH.ECHT.DRAN
Wir beantragen, dass die Stadt Delmenhorst eine Verpackungssteuersatzung erlässt
Wir beantragen, dass die Stadt Delmenhorst eine Verpackungssteuersatzung erlässt, die den Verbrauch nicht wiederverwendbarer Verpackungen sowie nicht wiederverwendbaren Geschirrs und Bestecks, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder ‑Getränk verkauft werden, mit einer Steuer belegt. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet.
Bereits im Jahr 2023 hat die Deutsche Umwelthilfe einen entsprechenden Antrag an die Stadt Delmenhorst gestellt. In der Begründung der Ablehnung des Antrags wurde auf das laufende Verfahren mit ungewissem Ausgang verwiesen. Das Vefahren ist nunmehr durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht abgeschlossen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-006.html). Daher sollte die Klimamusterstadt Delmenhorst jetzt zügig an die Umsetzung einer Verpackungssteuersatzung gehen.