Anfragen

Ver­an­stal­tun­gen in Delmenhorst

Zusammenfassung

Laut Urteil des BGH vom 26.09.2003 (Az.: V ZR 41/03 ) ist es zuläs­sig, dass sel­te­ne Stör­ereig­nis­se bzw. Ver­an­stal­tun­gen mit Über­schrei­tung der laut der TA-Lärm zuläs­si­gen Lärm­im­mis­sio­nen an bis zu 10 Tagen im Jahr vor­kom­men dür­fen. Dies ist dann zuläs­sig, wenn die­se für eine Gemein­de oder Stadt eine beson­de­re Bedeu­tung hat oder nur ein­mal jähr­lich stattfindet.

Die Grup­pe fragt daher an, wel­che Ver­an­stal­tun­gen in Del­men­horst in den Jah­ren 2021–2027 geplant bzw. durch­ge­führt wor­den sind, die unter die o.a. Defi­ni­ti­on fal­len. Wir bit­ten um schrift­li­che Beantwortung.

Image by freestocks-photos from Pixabay
Image by freestocks-photos from Pixabay

Anfra­ge der Grup­pe DL²

Laut Urteil des BGH vom 26.09.2003 (Az.: V ZR 41/03 ) ist es zuläs­sig, dass sel­te­ne Stör­ereig­nis­se bzw. Ver­an­stal­tun­gen mit Über­schrei­tung der laut der TA-Lärm zuläs­si­gen Lärm­im­mis­sio­nen an bis zu 10 Tagen im Jahr vor­kom­men dür­fen. Dies ist dann zuläs­sig, wenn die­se für eine Gemein­de oder Stadt eine beson­de­re Bedeu­tung hat oder nur ein­mal jähr­lich stattfindet.

Die Grup­pe fragt daher an, wel­che Ver­an­stal­tun­gen in Del­men­horst in den Jah­ren 2021–2027 geplant bzw. durch­ge­führt wor­den sind, die unter die o.a. Defi­ni­ti­on fal­len. Wir bit­ten um schrift­li­che Beantwortung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.