Anfragen

Nut­zung der Sport­hal­le des Gym­na­si­ums an der Willmstrasse

(c) Gymnasium an der Willmsstrasse
(c) Gymnasium an der Willmsstrasse

Anfra­ge der Grup­pe DL²

Es ist bekannt gewor­den, dass die frei­kirch­li­che Gemein­de “Licht­horst” e.V. die Sport­hal­le des Gym­na­si­ums an der Will­m­stras­se sonn­tags für ihren Got­tes­dienst nutzt.

Die Grup­pe fragt daher an:

  • seit wann wird die Sport­hal­le für die­se Art von Got­tes­diens­ten genutzt?

  • wie lan­ge läuft die Ver­ein­ba­rung zur Nut­zung der Sport­hal­le noch?

  • war die bestim­mungs­ge­mä­ße Nut­zung der Sport­hal­le in der frag­li­chen Zeit durch einen Sport­ver­ein etc. nicht gegeben?

  • zu wel­chen Bedin­gun­gen wird die Hal­le der Gemein­de für die Nut­zung überlassen?

  • wie ist die Rei­ni­gung der Sport­hal­le nach den Got­tes­diens­ten gere­gelt, damit der Sport­un­ter­richt ord­nungs­ge­mäß ablau­fen kann?

  • wie kam es zur Nut­zung durch die Gemeinde?

  • ste­hen die Räum­lich­kei­ten der Del­men­hors­ter Schu­len auch allen ande­ren Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten (Mus­lims, Bud­dhis­ten, Hin­dus, Sci­en­to­lo­gy etc.) zur Verfügung?

  • wo ist ein­seh­bar, dass die Räum­lich­kei­ten der Del­men­hors­ter Schu­len am Wochen­en­de gemie­tet wer­den können?

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