Nutzung der Sporthalle des Gymnasiums an der Willmstrasse
Zusammenfassung
Anfrage der Gruppe DL²
Es ist bekannt geworden, dass die freikirchliche Gemeinde “Lichthorst” e.V. die Sporthalle des Gymnasiums an der Willmstrasse sonntags für ihren Gottesdienst nutzt.
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Anfrage der Gruppe DL²
Es ist bekannt geworden, dass die freikirchliche Gemeinde “Lichthorst” e.V. die Sporthalle des Gymnasiums an der Willmstrasse sonntags für ihren Gottesdienst nutzt.
Die Gruppe fragt daher an:
seit wann wird die Sporthalle für diese Art von Gottesdiensten genutzt?
wie lange läuft die Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle noch?
war die bestimmungsgemäße Nutzung der Sporthalle in der fraglichen Zeit durch einen Sportverein etc. nicht gegeben?
zu welchen Bedingungen wird die Halle der Gemeinde für die Nutzung überlassen?
wie ist die Reinigung der Sporthalle nach den Gottesdiensten geregelt, damit der Sportunterricht ordnungsgemäß ablaufen kann?
wie kam es zur Nutzung durch die Gemeinde?
stehen die Räumlichkeiten der Delmenhorster Schulen auch allen anderen Religionsgemeinschaften (Muslims, Buddhisten, Hindus, Scientology etc.) zur Verfügung?
wo ist einsehbar, dass die Räumlichkeiten der Delmenhorster Schulen am Wochenende gemietet werden können?
Antwort der Verwaltung (Fachdienst Schule und Sport) vom 20.11.2025:
Seit wann wird die Sporthalle für diese Art von Gottesdiensten genutzt?
Die Nutzung der Aula und der Turnhalle des Willms-Gymnasium wurden vom Verein Lichthorst e.V. im Juli 2025 beantragt und entsprechend genehmigt. Die Andachten finden antragsgemäß in der Aula statt, während die Turnhalle zu sportlichen Zwecken beantragt und genehmigt wurde.
Wie lange läuft die Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle noch?
Die Genehmigung wurde wie bei allen Anträgen von Vereinen – sofern nicht anders abgestimmt – unbefristet, aber auf Widerruf erteilt.
War die bestimmungsgemäße Nutzung der Sporthalle in der fraglichen Zeit durch einen Sportverein etc. nicht gegeben?
Gem. Antrag ist die bestimmungsgemäße Nutzung der Halle erfüllt. In Delmenhorst sind die Sport- und Turnhallen insgesamt frequentiert, sodass es nur noch wenige freie Nutzungszeiten gibt. Lediglich in den Turnhallen (Einfeldhallen) gibt es an den Wochenenden aktuell noch ausreichend Kapazitäten, sodass an den Verein eine freie Hallenzeit vergeben wurde, für die es bisher keine anderen Interessenten gab.
Zu welchen Bedingungen wird die Halle der Gemeinde für die Nutzung überlassen?
Die Nutzung erfolgt gegen Entgelt gem. der Richtlinie über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung des Stadions und weiterer städtischer Sportanlagen der Stadt Delmenhorst, die am 19.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. Weiterhin ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorzuweisen und gängige Verhaltensregeln sind zu beachten.
Wie ist die Reinigung der Sporthalle nach den Gottesdiensten geregelt, damit der Sportunterricht ordnungsgemäß ablaufen kann?
Wie in allen Hallen erfolgt nach den Wochenendnutzungen vor Schulbeginn am Montag eine Reinigung.
Wie kam es zur Nutzung durch die Gemeinde?
Der Verein hat einen Antrag auf Überlassung der Räumlichkeiten beim Fachdienst Schule und Sport gestellt.
Stehen die Räumlichkeiten der Delmenhorster Schulen auch allen anderen Religionsgemeinschaften (Muslims, Buddhisten, Hindus, Scientology etc.) zur Verfügung?
Sofern entsprechende freie Nutzungszeiten zur Verfügung stehen, können Nutzungszeiten in den Hallen von Vereinen, Verbänden und jugendpflegerische Arbeit leistenden Gruppen zu sportlichen Zwecken beantragt werden.
Wo ist einsehbar, dass die Räumlichkeiten der Delmenhorster Schulen am Wochenende gemietet werden können?
Die Räumlichkeiten werden auf Antrag durch den Fachdienst Schule und Sport vergeben. Hierfür ist das Antragsformular auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt: https://www.delmenhorst.de/kultur-bildung/schulen/index.php
Der Fachdienst arbeitet aktuell daran, dass die Schulräume und Hallen zukünftig digital beantragt werden können.
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