Anfragen

Nut­zung der Sport­hal­le des Gym­na­si­ums an der Willmstrasse

Zusammenfassung

Anfra­ge der Grup­pe DL²

Es ist bekannt gewor­den, dass die frei­kirch­li­che Gemein­de “Licht­horst” e.V. die Sport­hal­le des Gym­na­si­ums an der Will­m­stras­se sonn­tags für ihren Got­tes­dienst nutzt.

(c) Gymnasium an der Willmsstrasse
(c) Gymnasium an der Willmsstrasse

Anfra­ge der Grup­pe DL²

Es ist bekannt gewor­den, dass die frei­kirch­li­che Gemein­de “Licht­horst” e.V. die Sport­hal­le des Gym­na­si­ums an der Will­m­stras­se sonn­tags für ihren Got­tes­dienst nutzt.

Die Grup­pe fragt daher an:

  • seit wann wird die Sport­hal­le für die­se Art von Got­tes­diens­ten genutzt?

  • wie lan­ge läuft die Ver­ein­ba­rung zur Nut­zung der Sport­hal­le noch?

  • war die bestim­mungs­ge­mä­ße Nut­zung der Sport­hal­le in der frag­li­chen Zeit durch einen Sport­ver­ein etc. nicht gegeben?

  • zu wel­chen Bedin­gun­gen wird die Hal­le der Gemein­de für die Nut­zung überlassen?

  • wie ist die Rei­ni­gung der Sport­hal­le nach den Got­tes­diens­ten gere­gelt, damit der Sport­un­ter­richt ord­nungs­ge­mäß ablau­fen kann?

  • wie kam es zur Nut­zung durch die Gemeinde?

  • ste­hen die Räum­lich­kei­ten der Del­men­hors­ter Schu­len auch allen ande­ren Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten (Mus­lims, Bud­dhis­ten, Hin­dus, Sci­en­to­lo­gy etc.) zur Verfügung?

  • wo ist ein­seh­bar, dass die Räum­lich­kei­ten der Del­men­hors­ter Schu­len am Wochen­en­de gemie­tet wer­den können?

Ant­wort der Ver­wal­tung (Fach­dienst Schu­le und Sport) vom 20.11.2025:

Seit wann wird die Sport­hal­le für die­se Art von Got­tes­diens­ten genutzt?

Die Nut­zung der Aula und der Turn­hal­le des Will­ms-Gym­na­si­um wur­den vom Ver­ein Licht­horst e.V. im Juli 2025 bean­tragt und ent­spre­chend geneh­migt. Die Andach­ten fin­den antrags­ge­mäß in der Aula statt, wäh­rend die Turn­hal­le zu sport­li­chen Zwe­cken bean­tragt und geneh­migt wurde.

Wie lan­ge läuft die Ver­ein­ba­rung zur Nut­zung der Sport­hal­le noch?

Die Geneh­mi­gung wur­de wie bei allen Anträ­gen von Ver­ei­nen – sofern nicht anders abge­stimmt – unbe­fris­tet, aber auf Wider­ruf erteilt.

War die bestim­mungs­ge­mä­ße Nut­zung der Sport­hal­le in der frag­li­chen Zeit durch einen Sport­ver­ein etc. nicht gegeben?

Gem. Antrag ist die bestim­mungs­ge­mä­ße Nut­zung der Hal­le erfüllt. In Del­men­horst sind die Sport- und Turn­hal­len ins­ge­samt fre­quen­tiert, sodass es nur noch weni­ge freie Nutzungs­zeiten gibt. Ledig­lich in den Turn­hal­len (Ein­feld­hal­len) gibt es an den Wochen­en­den aktu­ell noch aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten, sodass an den Ver­ein eine freie Hal­len­zeit ver­ge­ben wur­de, für die es bis­her kei­ne ande­ren Inter­es­sen­ten gab.

Zu wel­chen Bedin­gun­gen wird die Hal­le der Gemein­de für die Nut­zung überlassen?

Die Nut­zung erfolgt gegen Ent­gelt gem. der Richt­li­nie über die Erhe­bung von Ent­gel­ten für die Nut­zung des Sta­di­ons und wei­te­rer städ­ti­scher Sport­an­la­gen der Stadt Del­men­horst, die am 19.12.2023 vom Rat beschlos­sen wur­de. Wei­ter­hin ist eine ent­spre­chen­de Haftpflich­tversicherung vor­zu­wei­sen und gän­gi­ge Ver­hal­tens­re­geln sind zu beachten.

Wie ist die Rei­ni­gung der Sport­hal­le nach den Got­tes­diens­ten gere­gelt, damit der Sport­un­ter­richt ord­nungs­ge­mäß ablau­fen kann?

Wie in allen Hal­len erfolgt nach den Wochen­end­nut­zun­gen vor Schul­be­ginn am Mon­tag eine Reinigung.

Wie kam es zur Nut­zung durch die Gemeinde?

Der Ver­ein hat einen Antrag auf Über­las­sung der Räum­lich­kei­ten beim Fach­dienst Schu­le und Sport gestellt.

Ste­hen die Räum­lich­kei­ten der Del­men­hors­ter Schu­len auch allen ande­ren Religionsgemein­schaften (Mus­lims, Bud­dhis­ten, Hin­dus, Sci­en­to­lo­gy etc.) zur Verfügung?

Sofern ent­spre­chen­de freie Nut­zungs­zei­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, kön­nen Nut­zungs­zei­ten in den Hal­len von Ver­ei­nen, Ver­bän­den und jugend­pfle­ge­ri­sche Arbeit leis­ten­den Grup­pen zu sport­li­chen Zwe­cken bean­tragt werden.

Wo ist ein­seh­bar, dass die Räum­lich­kei­ten der Del­men­hors­ter Schu­len am Wochen­en­de gemie­tet wer­den können?

Die Räum­lich­kei­ten wer­den auf Antrag durch den Fach­dienst Schu­le und Sport ver­ge­ben. Hier­für ist das Antrags­for­mu­lar auf der städ­ti­schen Home­page zur Ver­fü­gung gestellt: https://www.delmenhorst.de/kultur-bildung/schulen/index.php

Der Fach­dienst arbei­tet aktu­ell dar­an, dass die Schul­räu­me und Hal­len zukünf­tig digi­tal bean­tragt wer­den können.

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