Anfragen

Tarif­ab­schluss im öffent­li­chen Dienst

Zusammenfassung

Die Ver­wal­tung möge dar­le­gen, wel­che zusätz­li­chen Belas­tun­gen der u.a. Tarif­ab­schluss für den städ­ti­schen Haus­halt mit sich brin­gen wird.

Anfra­ge der Grup­pe “DL²”

Die Ver­wal­tung möge dar­le­gen, wel­che zusätz­li­chen Belas­tun­gen der u.a. Tarif­ab­schluss für den städ­ti­schen Haus­halt mit sich brin­gen wird.

Hin­ter­grund

In der vier­ten Ver­hand­lungs­run­de haben die Ver­ei­ni­gung der kom­mu­na­len Arbeit­ge­ber­ver­bän­de (VKA) und der Bund gemein­sam mit den Gewerk­schaf­ten ver.di und dbb Beam­ten­bund und Tarif­uni­on einen Tarif­ab­schluss für die mehr als 2,6 Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten bei Bund und Kom­mu­nen ver­ein­bart. Die Tarif­ei­ni­gung ist auf Basis der Schlich­tungs­emp­feh­lung vom 14. April 2023 erfolgt.

Die Tarif­ei­ni­gung sieht die Aus­zah­lung eines steu­er- und abga­ben­frei­en Infla­ti­ons­aus­gleichs­gel­des in Höhe von ins­ge­samt 3.000 Euro vor. Ein­ma­lig erhal­ten die Beschäf­tig­ten im Juni 2023 1.240 Euro, anschlie­ßend monat­lich 220 Euro im Zeit­raum Juli 2023 bis Febru­ar 2024. Ab 1. März 2024 wer­den die Tabel­len­ent­gel­te aller Beschäf­tig­ten um 200 Euro erhöht (soge­nann­ter Sockel­be­trag). Die­se um 200 Euro erhöh­ten Ent­gel­te wer­den zusätz­lich um 5,5 Pro­zent erhöht. Soweit dabei kei­ne Erhö­hung um 340 Euro erreicht wird, soll der betref­fen­de Erhö­hungs­be­trag auf die­se Sum­me fest­ge­setzt wer­den. Der Tarif­ab­schluss tritt rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2023 in Kraft und hat eine Lauf­zeit bis zum 31. Dezem­ber 2024.

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