Anfrage der Gruppe “DL²”
Die Verwaltung möge darlegen, welche zusätzlichen Belastungen der u.a. Tarifabschluss für den städtischen Haushalt mit sich bringen wird.
Hintergrund
In der vierten Verhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Beamtenbund und Tarifunion einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart. Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 erfolgt.
Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.