Anträge

Ände­rung der Sat­zung zur Nut­zung der Markthalle

Zusammenfassung

Der sehr gut fre­quen­tier­te Ver­an­stal­tungs­ort “Markt­hal­le” soll dem Mit­ein­an­der und dem Gemein­wohl die­nen. Daher soll eine Nut­zung der Markt­hal­le durch extre­mis­ti­sche,  ver­fas­sungs­feind­li­che oder dis­kri­mi­nie­ren­de Ver­an­stal­ter zukünf­tig aus­ge­schlos­sen werden.

Feier in der Markthalle
Feier in der Markthalle

Antrag der Grup­pe DL²

Die Sat­zung für die Benut­zung der Markt­hal­le in der Fas­sung vom 01.12.2022, in Kraft getre­ten am 01.01.2023, ist wie folgt zu ändern: 

“§ 2 Grund­sät­ze der Nutzungsüberlassung

(1) Die Markt­hal­le und die dar­in befind­li­chen Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de kön­nen auf Antrag natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­so­nen, Ver­ei­nen, Ver­bän­den, Insti­tu­tio­nen u. dergl. zur Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen und Märk­ten über­las­sen wer­den, wenn die Ver­an­stal­tung einen kul­tu­rel­len, sozia­len oder bil­dungs­po­li­ti­schen Cha­rak­ter auf­weist oder einen regio­nal­spe­zi­fi­schen Bezug zu Del­men­horst oder der Regi­on Olden­burg-Bre­men hat und dadurch dem Inter­es­se der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Stadt Del­men­horst dient.

Eine Über­las­sung ist aus­ge­schlos­sen, wenn der Antrag­stel­ler oder die Ver­an­stal­tung extre­men, ver­fas­sungs­feind­li­chen oder dis­kri­mi­nie­ren­den Ziel­set­zun­gen zuzu­ord­nen ist oder ent­spre­chen­de Inhal­te ver­brei­tet, unter­stützt oder hier­für als Platt­form dient.”

Begrün­dung

Der sehr gut fre­quen­tier­te Ver­an­stal­tungs­ort “Markt­hal­le” soll dem Mit­ein­an­der und dem Gemein­wohl die­nen. Daher soll eine Nut­zung der Markt­hal­le durch extre­mis­ti­sche,  ver­fas­sungs­feind­li­che oder dis­kri­mi­nie­ren­de Ver­an­stal­ter zukünf­tig aus­ge­schlos­sen wer­den. Zusam­men mit der kürz­lich ergänz­ten Markt­sat­zung wird so die Basis für fried­li­che Ver­an­stal­tun­gen gelegt. Als Grund­la­ge für die Ent­schei­dung der Nut­zungs­über­las­sung soll­te u.a. der jeweils aktu­el­le Ver­fas­sungs­schutz­be­richt dienen.

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