Anträge

Änderung der Satzung zur Nutzung der Markthalle

Zusammenfassung

Der sehr gut frequentierte Veranstaltungsort “Markthalle” soll dem Miteinander und dem Gemeinwohl dienen. Daher soll eine Nutzung der Markthalle durch extremistische,  verfassungsfeindliche oder diskriminierende Veranstalter zukünftig ausgeschlossen werden.

Feier in der Markthalle
Feier in der Markthalle

Antrag der Gruppe DL²

Die Satzung für die Benutzung der Markthalle in der Fassung vom 01.12.2022, in Kraft getreten am 01.01.2023, ist wie folgt zu ändern: 

“§ 2 Grundsätze der Nutzungsüberlassung

(1) Die Markthalle und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände können auf Antrag natürlichen oder juristischen Personen, Vereinen, Verbänden, Institutionen u. dergl. zur Durchführung von Veranstaltungen und Märkten überlassen werden, wenn die Veranstaltung einen kulturellen, sozialen oder bildungspolitischen Charakter aufweist oder einen regionalspezifischen Bezug zu Delmenhorst oder der Region Oldenburg-Bremen hat und dadurch dem Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Delmenhorst dient.

Eine Überlassung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder die Veranstaltung extremen, verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden Zielsetzungen zuzuordnen ist oder entsprechende Inhalte verbreitet, unterstützt oder hierfür als Plattform dient.”

Begründung

Der sehr gut frequentierte Veranstaltungsort “Markthalle” soll dem Miteinander und dem Gemeinwohl dienen. Daher soll eine Nutzung der Markthalle durch extremistische,  verfassungsfeindliche oder diskriminierende Veranstalter zukünftig ausgeschlossen werden. Zusammen mit der kürzlich ergänzten Marktsatzung wird so die Basis für friedliche Veranstaltungen gelegt. Als Grundlage für die Entscheidung der Nutzungsüberlassung sollte u.a. der jeweils aktuelle Verfassungsschutzbericht dienen.

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