Anträge

Bei­tritt zur Peti­ti­on: “Bun­des­wei­tes Böl­ler­ver­bot, jetzt!”

Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Del­men­horst beschließt den Bei­tritt der Stadt Del­men­horst und die Unter­stüt­zung der Peti­ti­on “Bun­des­wei­tes Böl­ler­ver­bot, jetzt!” (https://innn.it/boellerverbot) der Gewerk­schaft der Poli­zei Berlin.

Böllerei zu Silvester
Böllerei zu Silvester

Antrag der Grup­pe DL²

Der Rat der Stadt Del­men­horst beschließt den Bei­tritt der Stadt Del­men­horst und die Unter­stüt­zung der Peti­ti­on “Bun­des­wei­tes Böl­ler­ver­bot, jetzt!” (https://innn.it/boellerverbot) der Gewerk­schaft der Poli­zei Berlin.

Begrün­dung

Nach der ers­ten Ver­ord­nung zum Spreng­stoff­ge­setz (1. SprengV), § 23 

“...(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 
dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember
nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach
§ 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines
nach § 20 des Gesetzes oder einer
Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1
verwendet (abgebrannt) werden.
Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen
sie auch von Personen abgebrannt werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.”, 

ist es nicht mög­lich, dass Kom­mu­nen den Gebrauch von “Böl­lern” an Sil­ves­ter grund­sätz­lich unter­sa­gen. Aller­dings ist es mög­lich, durch die Unter­stüt­zung der o.a. Peti­ti­on, die aktu­ell bereits über 3,2 Mio. Unter­stüt­zer hat wei­te­ren Druck auf den Gesetz­ge­ber aus­zu­üben und den Stand­punkt der Kom­mu­ne klarzustellen.

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