Anträge

Ände­rung des Sitzverteilungsverfahrens

Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Del­men­horst möge beschlie­ßen, dass die Aus­schüs­se des Rates neu unter Ver­wen­dung des quo­tier­ten Zutei­lungs­ver­fah­rens (Hare-Nie­mey­er) gem. §71 Abs. 10 NKomVG ver­ge­ben werden.

Antrag der Grup­pe DL2

Der Rat der Stadt Del­men­horst möge beschlie­ßen, dass die Aus­schüs­se des Rates neu
unter Ver­wen­dung des quo­tier­ten Zutei­lungs­ver­fah­rens (Hare-Nie­mey­er) gem. §71 Abs. 10 NKomVG ver­ge­ben werden.

Begrün­dung

Die Ver­wen­dung des Höchst­zahl­ver­fah­rens nach D’Hondt führt zu einer ten­den­zi­el­len
Ver­fäl­schung der Sitz­ver­tei­lung in den Aus­schüs­sen zuun­guns­ten klei­ner Frak­tio­nen. Das NKomVG sieht daher hier in §71 Abs. 10 vor, dass der Rat eine abwei­chen­de Form der Zutei­lung beschlie­ßen kann. Hin­zu kommt, dass die Ver­tei­lung der Sit­ze im Rat eben­falls nach Hare-Nie­mey­er vor­ge­nom­men wird und es daher nur fol­ge­rich­tig ist,  die­ses Ver­fah­ren auch für die Aus­schuss­be­set­zung vorzusehen.

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