Anträge

Änderung des Sitzverteilungsverfahrens

Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Delmenhorst möge beschließen, dass die Ausschüsse des Rates neu unter Verwendung des quotierten Zuteilungsverfahrens (Hare-Niemeyer) gem. §71 Abs. 10 NKomVG vergeben werden.

Antrag der Gruppe DL2

Der Rat der Stadt Delmenhorst möge beschließen, dass die Ausschüsse des Rates neu
unter Verwendung des quotierten Zuteilungsverfahrens (Hare-Niemeyer) gem. §71 Abs. 10 NKomVG vergeben werden.

Begründung

Die Verwendung des Höchstzahlverfahrens nach D’Hondt führt zu einer tendenziellen
Verfälschung der Sitzverteilung in den Ausschüssen zuungunsten kleiner Fraktionen. Das NKomVG sieht daher hier in §71 Abs. 10 vor, dass der Rat eine abweichende Form der Zuteilung beschließen kann. Hinzu kommt, dass die Verteilung der Sitze im Rat ebenfalls nach Hare-Niemeyer vorgenommen wird und es daher nur folgerichtig ist,  dieses Verfahren auch für die Ausschussbesetzung vorzusehen.

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