Anfragen

Situa­ti­on ärzt­li­cher Notdienst

Zusammenfassung

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 31.10.2023 unter dem Akten­zei­chen B 12 R 9/21 R ent­schie­den, dass „Pool-Ärz­te“ und „Zahn­ärz­te“, also Ärz­te und Zahn­ärz­te die nicht Vertrags(zahn-)ärztlich nie­der­ge­las­sen sind, und daher nur stun­den­wei­se im Vertrags(zahn-) ärzt­li­chen Not­dienst tätig sind, eine nicht-selbst­stän­di­ge Tätig­keit aus­üben und somit als sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ein­ge­stuft wer­den müssen.

Anfra­ge an Ver­wal­tung der Stadt Delmenhorst

Inwie­weit ist der ver­trags­ärzt­li­che Not­dienst hier in Del­men­horst durch das u.a. Urteil ein­ge­schränkt, oder besteht hier vor Ort kei­ne Ein­schrän­kung und kei­ne Mehr­be­las­tung der Not­fall­am­bu­lanz am DKD ?

Hin­ter­grund

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 31.10.2023 unter dem Akten­zei­chen B 12 R 9/21 R ent­schie­den, dass „Pool-Ärz­te“ und „Zahn­ärz­te“, also Ärz­te und Zahn­ärz­te die nicht Vertrags(zahn-)ärztlich nie­der­ge­las­sen sind, und daher nur stun­den­wei­se im Vertrags(zahn-) ärzt­li­chen Not­dienst tätig sind, eine nicht-selbst­stän­di­ge Tätig­keit aus­üben und somit als sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ein­ge­stuft wer­den müssen.

Als Fol­ge ist in vie­len Gebie­ten der ärzt­li­che Not­dienst nicht mehr gesi­chert, so feh­len in der Stadt Han­no­ver ca. 70% der bis­her Not­dienst täti­gen Ärz­te, der Not­dienst muss­te daher erheb­lich ein­ge­schränkt wer­den, mit erheb­li­cher Mehr­be­las­tung der Krankenhaus-Notambulanzen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.