Anträge

Zuschüsse 2024

Antrag der Gruppe DL²

Die Stadt Delmenhorst stellt aus den Haushaltsresten bzw. -Überschüssen der Jahre 2022 und 2023 folgende Mittel gem. der bei den HH-Beratungen 2024 vorgelegten Zuschussliste noch im Jahr 2024 zur Verfügung:

  • 3.500 € für den Hospizdienst Delmenhorst e.V. / Zuschuss zur Schaffung eines Arbeitsplatzes im Verwaltungsbereich
  • 2.500 € für die Ev. Familien-Bildungsstätte / Projekte “wellcome“ und “Erziehungslotsen“
  • 10.000 € für die Aktion “Gesundheit im Kindesalter” / gesundheitspolitische Projekte im Kindes und Jugendalter
  • 6.000 € für die AWO KV Delmenhorst e.V. / Zuschuss zum Seniorenstützpunkt
  • 200 € für den Treffpunkt Deichhorst / Regelm. Ausgaben (Büromaterial, Jahresbeitrag Website, Office-Lizenz, Kontoführungsgebühren, Jahresfeier)
  • 2.000 € für den Malteser Hilfsdienst e. V. / Zuschuss für Soziale Dienste (mobiler Einkaufswagen)
  • 3.000 € für den Guttempler Hausverein Delmenhorst / Bezuschussung der Nebenkosten Schreberstraße 29 A
  • 17.700 € für die Hood Training gGmbH / Hood Training Delmenhorst
  • 7.300 € für den Phoenix e.V. / Förderung der Fachberatung für Sexarbeitende – Außenstelle Oldenburg
  • 1.000 € für die AIDS-Hilfe Oldenburg e.V. / Zuschuss AIDS-Hilfe
  • 18.000 € für den Caritasverband Delmenhorst e.V. / Zuschuss für sexualpädagogische Bildungsarbeit
  • 10.000 € für den Caritasverband Delmenhorst e.V. / Förderung der Arbeit der Schwangerschaftsberatung
  • 5.000 € für den StadtSportBund Delmenhorst e.V. / Projektförderung zur Ausrichtung der Sportabzeichen Tour 2024 im Stadion Delmenhorst.

Begründung

Wie die Stadt mit der Mitteilung zur HH-Genehmigung für 2024 einräumt, sind die Abschlüsse der Jahre 2022 und 2023 deutlich besser, als zu den HH-Beratungen für das Jahr 2024 erwartet, ausgefallen. Daher sind die Beschlüsse zur fast vollständigen Streichung der freiwilligen Zuschüsse unter unzutreffenden Angaben gefallen. Durch die Streichungen der Zuschüsse sind viele der o.a. Angebote in eine Notlage gefallen, die durch diesen Beschluss behoben werden soll.

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