Der Rat möge beschließen:
- Die Verwaltung teilt dem Rat bis zu seiner Sitzung am 06.06.2023 mit, welche Haushaltsausgabereste in den Jahren 2021 und 2022 gebildet wurden und welcher Verwendung diese Mittel zugeführt wurden/werden sollen.
- Ab 2023 erfolgt die Verwendung von Haushaltsausgaberesten nur nach entsprechendem Ratsbeschluss über die einzelnen Positionen.
- Über die im Haushalt 2023 vorgesehene Verwendung neuer Haushaltsausgabereste ist eine Beschlussfassung der entsprechenden Ratsgremien und des Rates herbeizuführen.
Sachverhalt:
Im § 58 (1) NKomVG heißt es: “Die Vertretung beschließt ausschließlich über die Haushaltssatzung.” Diese Vorgabe wurde von der Verwaltung in den letzten Jahren in großem Umfang nicht beachtet, indem die Entscheidung, welche Haushaltsbeschlüsse des Rates im jeweiligen Jahr umgesetzt werden und welche nicht, ohne Beteiligung des Rates erfolgte. Bis Ende 2022 belaufen sich nicht umgesetzte Ratsbeschlüsse (Haushaltsausgabereste oder sogenannte Überschussrücklagen) auf mindestens 29,3 Mio. Euro. Die einzelnen Haushaltsausgabereste werden dem Rat derzeit mit zweijährlichem Verzug im Rahmen des Jahresabschlusses mitgeteilt. Obwohl die Haushaltszuständigkeit ausschließlich beim Rat liegt, wird dieser an keiner Stelle über die Verwendung der einzelnen Reste beteiligt.
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dass zukünftig die Haushaltszuständigkeit des Rates beachtet und die Haushaltsreste entsprechend einem vorangegangenen Ratsbeschluss verwendet werden.