Abgelehnt Anträge

Einrichtung eines Sonderfonds „Kellerabdichtung“

Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Delmenhorst beschließt die Auflage eines Sonderfonds zur Unterstützung der Immobilieneigentümer bei der Ertüchtigung ihrer Keller gegen den zu erwartenden Wiederanstieg des Grundwasserspiegels im Bereich der Graft und der Wiekhorner Wiesen. Die Mittel in Höhe von 500.000 Euro für diesen Sonderfond werden aus den erwarteten Haushaltsresten des laufenden Haushaltsjahres bereitgestellt.

Kellerbild by Dall-E
Kellerbild by Dall-E

Antrag der Gruppe DL²

Der Rat der Stadt Delmenhorst beschließt die Auflage eines Sonderfonds zur Unterstützung der Immobilieneigentümer bei der Ertüchtigung ihrer Keller gegen den zu erwartenden Wiederanstieg des Grundwasserspiegels im Bereich der Graft und der Wiekhorner Wiesen. Die Mittel in Höhe von 500.000 Euro für diesen Sonderfond werden aus den erwarteten Haushaltsresten des laufenden Haushaltsjahres bereitgestellt. Die Stadt Delmenhorst bemüht sich um die Einwerbung von Fördermitteln z.B. aus dem Bereich der “Nationalen  Moorschutzstrategie” für den Fonds. Infrage kommende Immobilienbesitzer können sich für einen Zuschuss von jeweils bis zu 15.000 Euro bewerben.

Begründung

Durch die zukünftige Renaturierung der Moorlandschaft rund um die Wiekhorner Wiesen und der Graft ist mit einem Anstieg des Grundwasserspiegels zu rechnen. Um die Folgen hier besser abzufedern, sollten die Hausbesitzer bei der Abdichtung ihrer Keller unterstützt werden.

Im Allris eingestellt am 06.06.2023

23/56/013/BV-R

Im Planungsausschuss am 12.12.2023 abgelehnt

Antrag zurückgezogen

3 thoughts on “Einrichtung eines Sonderfonds „Kellerabdichtung“
  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Kellerabdichtung. Ich habe bald eine Kellerabdichtung vor. Interessant, dass durch die zukünftige Renaturierung der Moorlandschaft mit einem Anstieg des Grundwasserspiegels zu rechnen ist.

  2. Danke für diesen Beitrag zum Thema Abdichtung. Ich suche schon länger einen passenden Bauwerksabdichter. Interessant, dass die Mittel in Höhe von 500.000 Euro für diesen Sonderfond aus den erwarteten Haushaltsresten des laufenden Haushaltsjahres bereitgestellt werden.

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