Antrag der Gruppe DL²
Die Stadt Delmenhorst strebt die Reduzierung der Gruppengrößen von 25 auf 22 Kinder in Ganztagsgruppen und Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit von mind. sechs Stunden (ohne Sonderöffnungszeit) in Kindergartengruppen ab dem Kindergartenjahr 2024/25 an und berichtet halbjährlich über die Fortschritte.
Begründung
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 1. Durchführungsverordnung des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) beträgt die Größe der Gruppen in Kindergärten (Drei- bis Sechsjährige) höchstens 25 Kinder. Nach § 4 Abs. 2 und 3 Nds. KiTaG beträgt der Personalschlüssel für eine Kindergartengruppe zwei pädagogische Fachkräfte. Dies bedeutet in der Praxis, dass während des gesamten Betreuungszeitraumes eine Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 12,5 besteht. Es handelt sich um einen gesetzlichen Mindeststandard, der nicht überschritten werden darf. Dieser Mindeststandard ist auf Dauer nicht ausreichend, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, so dass eine bessere Fachkraft-Kind-Relation geboten ist.