Anträge

Redu­zie­rung Grup­pen­grö­ße in Kindertagesstätten

Zusammenfassung

Die Stadt Del­men­horst strebt die Redu­zie­rung der Grup­pen­grö­ßen von 25 auf 22 Kin­der in Ganz­tags­grup­pen und Grup­pen mit ver­län­ger­ter Öff­nungs­zeit von mind. sechs Stun­den (ohne Son­der­öff­nungs­zeit) in Kin­der­gar­ten­grup­pen ab dem Kin­der­gar­ten­jahr 2024/25 an und berich­tet halb­jähr­lich über die Fortschritte.

Kindergarten
Kindergarten

Antrag der Grup­pe DL²

Die Stadt Del­men­horst strebt die Redu­zie­rung der Grup­pen­grö­ßen von 25 auf 22 Kin­der in Ganz­tags­grup­pen und Grup­pen mit ver­län­ger­ter Öff­nungs­zeit von mind. sechs Stun­den (ohne Son­der­öff­nungs­zeit) in Kin­der­gar­ten­grup­pen ab dem Kin­der­gar­ten­jahr 2024/25 an und berich­tet halb­jähr­lich über die Fortschritte.

Begrün­dung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 1. Durch­füh­rungs­ver­ord­nung des Nds. Geset­zes über Tages­ein­rich­tun­gen für Kin­der (Nds. KiTaG) beträgt die Grö­ße der Grup­pen in Kin­der­gär­ten (Drei- bis Sechs­jäh­ri­ge) höchs­tens 25 Kin­der. Nach § 4 Abs. 2 und 3 Nds. KiTaG beträgt der Per­so­nal­schlüs­sel für eine Kin­der­gar­ten­grup­pe zwei päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te. Dies bedeu­tet in der Pra­xis, dass wäh­rend des gesam­ten Betreu­ungs­zeit­rau­mes eine Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on von 1 zu 12,5 besteht. Es han­delt sich um einen gesetz­li­chen Min­dest­stan­dard, der nicht über­schrit­ten wer­den darf. Die­ser Min­dest­stan­dard ist auf Dau­er nicht aus­rei­chend, um den Bedürf­nis­sen der Kin­der gerecht zu wer­den, so dass eine bes­se­re Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on gebo­ten ist.

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