Anträge

Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten für Ratsmitglieder

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen, die Ent­schä­di­gung für Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten von bis­her 12 € auf 15 € pro Stun­de zu erhöhen.

Antrag der Grup­pe DL / Par­tei für die kon­sti­tu­ie­ren­den Ratssitzung

auf Anpas­sung der Ent­schä­di­gungs­sat­zung hin­sicht­lich der Kinderbetreuungskosten

Antrag 

Wir bean­tra­gen, die Ent­schä­di­gung für Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten von bis­her 12 € auf 15 € pro Stun­de zu erhöhen.

  • 1 Abs. 8 der Ent­schä­di­gungs­sat­zung soll wie folgt lauten: 

„(8) Nach­ge­wie­se­ne Auf­wen­dun­gen für eine not­wen­di­ge Betreu­ung von Kin­dern bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jah­res sowie von behin­der­ten oder kran­ken Kin­dern wer­den in Höhe von bis zu 15,00 EUR je ange­fan­ge­ne Stun­de erstat­tet. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Nach­teils­aus­gleich nach § 2 Abs. 4 gel­tend gemacht wird.“

Begrün­dung

Die Ent­schä­di­gungs­sat­zung ist in ande­ren Punk­ten (z.B. Erhö­hung des Sit­zungs­gel­des, Erhö­hung der Monats­pau­scha­len) Ende 2019 ange­passt wor­den; die Erhö­hung der Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten ist jedoch ver­se­hent­lich unterblieben. 

Die Aus­übung des Rats­man­da­tes soll auch Eltern min­der­jäh­ri­ger Kin­der ermög­licht wer­den durch den ange­mes­se­nen Ersatz von Kos­ten für qua­li­fi­zier­te Kinderbetreuung. 

Im All­ris ein­ge­stellt am 20.10.2021

Noch nicht im Aus­schuss beraten 

noch nicht im VA beraten 

noch nicht im Rat behandelt 

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