Antrag der Gruppe DL / Partei für die konstituierenden Ratssitzung
auf Anpassung der Entschädigungssatzung hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten
Antrag
Wir beantragen, die Entschädigung für Kinderbetreuungskosten von bisher 12 € auf 15 € pro Stunde zu erhöhen.
- 1 Abs. 8 der Entschädigungssatzung soll wie folgt lauten:
„(8) Nachgewiesene Aufwendungen für eine notwendige Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie von behinderten oder kranken Kindern werden in Höhe von bis zu 15,00 EUR je angefangene Stunde erstattet. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Nachteilsausgleich nach § 2 Abs. 4 geltend gemacht wird.“
Begründung
Die Entschädigungssatzung ist in anderen Punkten (z.B. Erhöhung des Sitzungsgeldes, Erhöhung der Monatspauschalen) Ende 2019 angepasst worden; die Erhöhung der Kinderbetreuungskosten ist jedoch versehentlich unterblieben.
Die Ausübung des Ratsmandates soll auch Eltern minderjähriger Kinder ermöglicht werden durch den angemessenen Ersatz von Kosten für qualifizierte Kinderbetreuung.