PM: Schaffung neuer Stabsstelle am Stadtrat vorbei?
Zusammenfassung
Es sei unverständlich, warum wegweisende personelle und strukturelle Entscheidungen ohne Vorabinformation oder Einbindung des Stadtrats außerhalb des nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschusses über die Medien kommuniziert werden. Die Gruppe DL² dringt darauf, dass Rechtssicherheit geschaffen wird und die Rechte der gewählten Volksvertreter gewahrt bleiben.
Gruppe DL² verlangt Aufklärung und Wahrung der Ratsrechte
Mit großer Verwunderung hat die Gruppe DL² im Rat der Stadt Delmenhorst aus der Presse von den Plänen erfahren, Fachbereichsleiter Donaubauer auf eine neu geschaffene Stabsstelle für Zivil- und Katastrophenschutz zu versetzen. Die Ratsgruppe kritisiert die fehlende Einbindung der Ratsgremien und fordert Transparenz sowie die Vorlage eines Ergänzungshaushalts.
Die Neustrukturierung innerhalb der Delmenhorster Stadtverwaltung sorgt für politische Irritationen. Nach aktuellen Medienberichten beabsichtigt Oberbürgermeisterin Petra Gerlach, den bisherigen Leiter des Fachbereichs 5, Herrn Donaubauer, künftig mit der Leitung einer neu eingerichteten Stabsstelle „Zivil- und Katastrophenschutz“ zu betrauen. Während die Organisations- und Personalhoheit grundsätzlich bei der Oberbürgermeisterin liegt, ist das Vorgehen bezüglich der haushaltsrechtlichen Verankerung dieser Stelle aus Sicht der Ratsgruppe DL² zumindest fragwürdig.
In einem heute an Oberbürgermeisterin Petra Gerlach übermittelten Schreiben stellt die Gruppe DL² klar, dass die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsspitze für die Personalverwendung gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eng an den vom Stadtrat beschlossenen Stellenplan gebunden ist. Der aktuell gültige Stellenplan für das Jahr 2026 weist jedoch weder in den regulären Unterlagen noch in der Stellenplanveränderungsliste eine entsprechende Stabsstelle für Zivil- und Katastrophenschutz aus.
„Wir erkennen an, dass Sie gem. NKomVG für die Verwendung des Verwaltungspersonals der Delmenhorster Stadtverwaltung alleine verantwortlich sind und hierfür keine Zustimmung der politischen Gremien einholen müssen. Dies gilt unseres Erachtens nach allerdings nur im Rahmen des vom Rat beschlossenen Stellenplans für das Jahr 2026. Deshalb sollten Sie auf den Rat zu gehen und einen Beschluss einholen.“
– Joschka Kuty, Vorsitzender der Gruppe DL²
Um die Mitwirkungs- und Budgetrechte der Ratsmitglieder gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 58 NKomVG zu wahren, fordert die Gruppe DL² die Oberbürgermeisterin auf, dem Stadtrat einen Ergänzungshaushalt für das Jahr 2026 bezüglich der neuen Stabsstelle zur Beschlussfassung vorzulegen. Alternativ erwartet die Gruppe die Erläuterung der Kostenstelle und die konkrete Finanzierung der Position.
Es sei unverständlich, warum wegweisende personelle und strukturelle Entscheidungen ohne Vorabinformation oder Einbindung des Stadtrats außerhalb des nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschusses über die Medien kommuniziert werden. Die Gruppe DL² dringt darauf, dass Rechtssicherheit geschaffen wird und die Rechte der gewählten Volksvertreter gewahrt bleiben.