Anträge

Keine Hochzeitstauben bei Trauungen mehr

Zusammenfassung

Das Freilassen von weißen Tauben ist ein beliebter Hochzeitsbrauch, der jedoch mit erheblichem Tierleid verbunden ist und zunehmend von Tierschutzorganisationen kritisiert wird. Die Stadt Delmenhorst sollte hier aus Gründen des Tierschutzes ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Für diesen Brauch werden oftmals weiße Zier- oder Lachtauben verwendet, die über keinen ausgeprägten Orientierungssinn verfügen. Einmal freigelassen, finden sie nicht zu einem Taubenschlag zurück. Da sie an die Fütterung durch den Menschen gewöhnt sind, verhungern sie in der freien Natur meist qualvoll. Zudem bietet ihr strahlend weißes Gefieder in der Natur keine Tarnung, wodurch sie für Greifvögel eine leichte Beute darstellen. Das Freilassen dieser Tiere stellt somit faktisch ein Aussetzen dar und verstößt gegen § 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), wonach es verboten ist, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen.

Image by box nb from Pixabay
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Antrag der Gruppe DL²

  1. Der Rat der Stadt Delmenhorst beschließt, das Freilassen von Tauben (sogenannten „Hochzeitstauben“) im Rahmen von Eheschließungen an allen städtischen Trauorten (z. B. Rathaus, Markthalle, Burginsel und weitere Außenstellen des Standesamtes) künftig zu untersagen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dieses Verbot in die entsprechenden Haus- und Nutzungsordnungen der Trauorte aufzunehmen.
  3. Das Standesamt wird angewiesen, Brautpaare bei der Anmeldung zur Eheschließung aktiv auf dieses Verbot sowie auf die tierschutzrechtlichen Hintergründe hinzuweisen und ggf. tierfreundliche Alternativen aufzuzeigen.

Begründung:

Das Freilassen von weißen Tauben ist ein beliebter Hochzeitsbrauch, der jedoch mit erheblichem Tierleid verbunden ist und zunehmend von Tierschutzorganisationen kritisiert wird. Die Stadt Delmenhorst sollte hier aus Gründen des Tierschutzes ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Für diesen Brauch werden oftmals weiße Zier- oder Lachtauben verwendet, die über keinen ausgeprägten Orientierungssinn verfügen. Einmal freigelassen, finden sie nicht zu einem Taubenschlag zurück. Da sie an die Fütterung durch den Menschen gewöhnt sind, verhungern sie in der freien Natur meist qualvoll. Zudem bietet ihr strahlend weißes Gefieder in der Natur keine Tarnung, wodurch sie für Greifvögel eine leichte Beute darstellen. Das Freilassen dieser Tiere stellt somit faktisch ein Aussetzen dar und verstößt gegen § 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), wonach es verboten ist, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen.

Aber auch der Einsatz von trainierten weißen Brieftauben ist aus Tierschutzsicht stark bedenklich. Der Transport in beengten Behältnissen, das stundenlange Warten – oft bei extremen Temperaturen – und der plötzliche Ausflug in eine laute Menschenmenge bedeuten für die Tiere enormen Stress. Auch bei diesen Tieren ist die Verlust- und Sterberate durch Desorientierung (etwa bei ungünstiger Witterung) oder durch Beutegreifer überdurchschnittlich hoch.

Indem die Stadt Delmenhorst den Auflass von Tauben an ihren offiziellen Trauorten untersagt, setzt sie ein klares Zeichen gegen diese Form der Tierquälerei. Den Brautpaaren wird durch die frühzeitige Information im Standesamt die Möglichkeit gegeben, auf tierfreundliche und unbedenkliche, erlaubte Alternativen umzusteigen.

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