Anträge

Ein Schrei­ben an die Oberbürgermeisterin

Zusammenfassung

Um end­lich mal wenigs­tens ein Pro­jekt in der Stadt Del­men­horst anzu­schie­ben, haben wir ges­tern ein Schrei­ben mit dem fol­gen­den Inhalt an die Ober­bür­ger­meis­te­rin übergeben

Um end­lich mal wenigs­tens ein Pro­jekt in der Stadt Del­men­horst anzu­schie­ben, haben wir ges­tern ein Schrei­ben mit dem fol­gen­den Inhalt an die Ober­bür­ger­meis­te­rin übergeben:

Sehr geehr­te Frau Oberbürgermeisterin,

am 04.09.2019 hat der Rat der Stadt Del­men­horst beschlos­sen (19/41/013/BV‑R), dass die Ver­wal­tung die Pla­nung des Neu­baus einer För­der­schu­le GE (geis­ti­ge Ent­wick­lung) beginnt, um die der­zei­ti­ge Situa­ti­on der Unter­brin­gung der Ein­rich­tung an drei ver­schie­de­nen Stand­or­ten zu been­den und die Schu­le an einem Stand­ort zusam­men zu fassen. 

In der Zeit seit dem Beschluss ist es aus den Rei­hen des Rates der Stadt Del­men­horst immer wie­der zu Nach­fra­gen bez. des Stands der Pla­nun­gen gekom­men. Laut des nun­mehr letz­ten Berichts der zustän­di­gen Stel­le der Ver­wal­tung am 06.11.2024 im A2S befin­det sich der Pro­zess der Pla­nung des Neu­baus aktu­ell noch in einer Vor­pha­se, die eigent­li­che Pla­nung hat noch nicht begonnen.

Gemäß des §58 Absatz 4 Satz 1 NKomVG “Die Ver­tre­tung über­wacht die Durch­füh­rung ihrer Beschlüs­se sowie den sons­ti­gen Ablauf der Ver­wal­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten.”, stel­len wir fest, dass der Beschluss bis­her nicht umge­setzt wur­de und es nicht abseh­bar ist, bis wann die­ses gesche­hen wird

Wir stel­len fest, dass mit die­ser Ver­zö­ge­rung der Umset­zung des o.a. Beschlus­ses die Rech­te der Ver­tre­tung gem. §58 NKomVG ver­letzt wer­den.
Wir wer­den daher mit dem Ablauf des 30.05.2025 eine Untä­tig­keits­be­schwer­de gem. §75 VwGO beim zustän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­richt Olden­burg ein­rei­chen, sofern dem Rat der Stadt Del­men­horst bis zu die­sem Ter­min kei­ne Pla­nung mit ver­bind­li­chen Zeit­plan zur Errich­tung einer neu­en För­der­schu­le GE vor­ge­legt wor­den ist.

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