Ein Schreiben an die Oberbürgermeisterin
Zusammenfassung
Um endlich mal wenigstens ein Projekt in der Stadt Delmenhorst anzuschieben, haben wir gestern ein Schreiben mit dem folgenden Inhalt an die Oberbürgermeisterin übergeben
Um endlich mal wenigstens ein Projekt in der Stadt Delmenhorst anzuschieben, haben wir gestern ein Schreiben mit dem folgenden Inhalt an die Oberbürgermeisterin übergeben:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am 04.09.2019 hat der Rat der Stadt Delmenhorst beschlossen (19/41/013/BV‑R), dass die Verwaltung die Planung des Neubaus einer Förderschule GE (geistige Entwicklung) beginnt, um die derzeitige Situation der Unterbringung der Einrichtung an drei verschiedenen Standorten zu beenden und die Schule an einem Standort zusammen zu fassen.
In der Zeit seit dem Beschluss ist es aus den Reihen des Rates der Stadt Delmenhorst immer wieder zu Nachfragen bez. des Stands der Planungen gekommen. Laut des nunmehr letzten Berichts der zuständigen Stelle der Verwaltung am 06.11.2024 im A2S befindet sich der Prozess der Planung des Neubaus aktuell noch in einer Vorphase, die eigentliche Planung hat noch nicht begonnen.
Gemäß des §58 Absatz 4 Satz 1 NKomVG “Die Vertretung überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten.”, stellen wir fest, dass der Beschluss bisher nicht umgesetzt wurde und es nicht absehbar ist, bis wann dieses geschehen wird
Wir stellen fest, dass mit dieser Verzögerung der Umsetzung des o.a. Beschlusses die Rechte der Vertretung gem. §58 NKomVG verletzt werden.
Wir werden daher mit dem Ablauf des 30.05.2025 eine Untätigkeitsbeschwerde gem. §75 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht Oldenburg einreichen, sofern dem Rat der Stadt Delmenhorst bis zu diesem Termin keine Planung mit verbindlichen Zeitplan zur Errichtung einer neuen Förderschule GE vorgelegt worden ist.