Förderrichtlinien für die Förderung von Balkonkraftwerken
Zusammenfassung
Die Stadt Delmenhorst ergänzt die Förderrichtlinien für die Förderung von Balkonkraftwerken
Mehr über ... Förderung
Die Stadt Delmenhorst ergänzt die Förderrichtlinien für die Förderung von Balkonkraftwerken wie folgt:
10. Rückforderung von Zuschüssen Die Stadt Delmenhorst behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern, wenn diese nicht dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wurden , oder einer der folgenden Punkte festgestellt wurde:
- sich das Gerät bei einer Kontrolle innerhalb von fünf Jahren nach Gewährung der Förderung nicht mehr an dem für die Förderung festgelegten Ort befindet.
- keine Nutzung der Installation innerhalb von fünf Jahren nach Gewährung der Förderung mehr stattfindet (Stilllegung).
Die Prüfung des Zuwendungszwecks erfolgt durch Stichproben.
Begründung
Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie für Steckersolargeräte der Stadt Delmenhorst ergibt sich eine inhaltliche Unschärfe, die potenziell zu einer nicht intendierten Nutzung der Fördermittel führen kann. Die Richtlinie fordert als Voraussetzung für die Förderung den Kauf sowie die Installation eines entsprechenden Geräts.
Allerdings enthält sie keine Regelungen hinsichtlich:
• einer Mindestnutzungsdauer
• einer Bindung des Geräts an den Förderstandort
• einer Zweckbindungsfrist
• möglicher Rückforderungen bei vorzeitiger Demontage oder Weitergabe
Dadurch entsteht die Möglichkeit, die formalen Fördervoraussetzungen durch eine lediglich kurzfristige Installation zu erfüllen, ohne dass eine nachhaltige Nutzung im Sinne der Zielsetzung erfolgt. Da die Förderung ausdrücklich darauf abzielt, die CO²-Emissionen im Stadtgebiet zu reduzieren und die dezentrale Stromerzeugung zu stärken, könnte diese Regelungslücke dazu führen, dass:
• Fördermittel nicht dauerhaft wirksam im Stadtgebiet eingesetzt werden
• die tatsächliche Klimaschutzwirkung reduziert wird
• Fördermittel gebunden werden, ohne langfristigen Nutzen zu entfalten
• andere potenzielle Antragsteller von der Förderung ausgeschlossen werden, obwohl sie eine dauerhafte Nutzung beabsichtigen
Aus fachlicher Sicht wäre daher eine Präzisierung der Richtlinie sinnvoll, um die Zielerreichung des Programms sicherzustellen und Fehlanreize zu vermeiden.