Anträge

För­der­richt­li­ni­en für die För­de­rung von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerk (Adobe Stock)
Balkonkraftwerk (Adobe Stock)

Die Stadt Del­men­horst ergänzt die För­der­richt­li­ni­en für die För­de­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken wie folgt:

10. Rück­for­de­rung von Zuschüs­sen Die Stadt Del­men­horst behält sich vor, Zuschüs­se nebst Zin­sen zurück­zu­for­dern, wenn die­se nicht dem Zuwen­dungs­zweck ent­spre­chend ver­wen­det wur­den , oder einer der fol­gen­den Punk­te fest­ge­stellt wurde:

  • sich das Gerät bei einer Kon­trol­le inner­halb von fünf Jah­ren nach Gewäh­rung der För­de­rung nicht mehr an dem für die För­de­rung fest­ge­leg­ten Ort befin­det.
  • kei­ne Nut­zung der Instal­la­ti­on inner­halb von fünf Jah­ren nach Gewäh­rung der För­de­rung mehr statt­fin­det (Still­le­gung).

Die Prü­fung des Zuwen­dungs­zwecks erfolgt durch Stichproben.

Begrün­dung

Im Rah­men der aktu­el­len För­der­richt­li­nie für Ste­cker­so­lar­ge­rä­te der Stadt Del­men­horst ergibt sich eine inhalt­li­che Unschär­fe, die poten­zi­ell zu einer nicht inten­dier­ten Nut­zung der För­der­mit­tel füh­ren kann. Die Richt­li­nie for­dert als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung den Kauf sowie die Instal­la­ti­on eines ent­spre­chen­den Geräts.

Aller­dings ent­hält sie kei­ne Rege­lun­gen hinsichtlich:

• einer Mindestnutzungsdauer

• einer Bin­dung des Geräts an den Förderstandort

• einer Zweckbindungsfrist

• mög­li­cher Rück­for­de­run­gen bei vor­zei­ti­ger Demon­ta­ge oder Weitergabe

Dadurch ent­steht die Mög­lich­keit, die for­ma­len För­der­vor­aus­set­zun­gen durch eine ledig­lich kurz­fris­ti­ge Instal­la­ti­on zu erfül­len, ohne dass eine nach­hal­ti­ge Nut­zung im Sin­ne der Ziel­set­zung erfolgt. Da die För­de­rung aus­drück­lich dar­auf abzielt, die CO²-Emis­sio­nen im Stadt­ge­biet zu redu­zie­ren und die dezen­tra­le Strom­erzeu­gung zu stär­ken, könn­te die­se Rege­lungs­lü­cke dazu füh­ren, dass:

• För­der­mit­tel nicht dau­er­haft wirk­sam im Stadt­ge­biet ein­ge­setzt werden

• die tat­säch­li­che Kli­ma­schutz­wir­kung redu­ziert wird

• För­der­mit­tel gebun­den wer­den, ohne lang­fris­ti­gen Nut­zen zu entfalten

• ande­re poten­zi­el­le Antrag­stel­ler von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen wer­den, obwohl sie eine dau­er­haf­te Nut­zung beabsichtigen

Aus fach­li­cher Sicht wäre daher eine Prä­zi­sie­rung der Richt­li­nie sinn­voll, um die Ziel­er­rei­chung des Pro­gramms sicher­zu­stel­len und Fehl­an­rei­ze zu vermeiden.

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