Anträge

Aus­bau Frauenhaus

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen, durch geeig­ne­te Maß­nah­men — zum Bei­spiel durch einen Anbau an das bestehen­de Haus — die Anzahl der Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten im Frau­en­haus auf min­des­tens 8 Zim­mer so zu erwei­tern, dass der Betrieb des Frau­en­hau­ses vom Land Nie­der­sach­sen als för­der­fä­hig aner­kannt wird.

Antrag

Wir bean­tra­gen, durch geeig­ne­te Maß­nah­men — zum Bei­spiel durch einen Anbau an das bestehen­de Haus — die Anzahl der Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten im Frau­en­haus auf min­des­tens 8 Zim­mer so zu erwei­tern, dass der Betrieb des Frau­en­hau­ses vom Land Nie­der­sach­sen als för­der­fä­hig aner­kannt wird. Wir bean­tra­gen die Sicher­stel­lung einer ange­mes­se­nen Unter­brin­gung sowie eine Finan­zie­rung über Ver­trä­ge mit der ARGE wie nach dem Cel­ler Modell. Gege­be­nen­falls ist eine Zwi­schen­fi­nan­zie­rung der Kos­ten durch das Land durch Gewäh­rung des Bestands­schut­zes sicher­zu­stel­len. Wir erwar­ten eine ein­deu­ti­ge Posi­tio­nie­rung unse­rer Ober­bür­ger­meis­te­rin zur Situa­ti­on hilfs­be­dürf­ti­ger Frau­en in Delmenhorst.

Begrün­dung

Aktu­ell ver­wei­gert sich die Ver­wal­tung der Stadt ihrer Auf­ga­be, drin­gend Hil­fe suchen­den, bedroh­ten Frau­en die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung zu gewäh­ren, eine, den Erfor­der­nis­sen gerecht wer­den­de Unter­brin­gung anzu­bie­ten und not­wen­di­ge Beratung/Betreuung kos­ten­frei zur Ver­fü­gung zu stel­len (ent­spre­chend den Vor­ga­ben des § 67 SGB XII). Die­se Unter­stüt­zung ist eine kom­mu­na­le Auf­ga­be und kei­ne frei­wil­li­ge Leis­tung der Stadt.

Die Kos­ten wer­den pro Kopf (Frau­en und Kin­der) mit ca. 67 Euro/Tag berechnet.

Gleich­zei­tig ist fest­zu­stel­len, dass von der Ver­wal­tung die vom Land Nie­der­sach­sen gewähr­ten För­der­mit­tel nicht ange­for­dert wer­den, und die zur Gewäh­rung die­ser För­der­mit­tel not­wen­di­ge Grö­ße des Frau­en­hau­ses trotz Anfor­de­rung durch den Trä­ger ver­wei­gert wird.

Die Stadt Del­men­horst stellt somit bedroh­ten Frau­en die Wahl zwi­schen Rück­kehr zu ihrer Peinigerin/ihrem Pei­ni­ger oder bei län­ge­rem Auf­ent­halt die Privatinsolvenz.

 
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