Antrag
Wir beantragen, durch geeignete Maßnahmen — zum Beispiel durch einen Anbau an das bestehende Haus — die Anzahl der Unterbringungsmöglichkeiten im Frauenhaus auf mindestens 8 Zimmer so zu erweitern, dass der Betrieb des Frauenhauses vom Land Niedersachsen als förderfähig anerkannt wird. Wir beantragen die Sicherstellung einer angemessenen Unterbringung sowie eine Finanzierung über Verträge mit der ARGE wie nach dem Celler Modell. Gegebenenfalls ist eine Zwischenfinanzierung der Kosten durch das Land durch Gewährung des Bestandsschutzes sicherzustellen. Wir erwarten eine eindeutige Positionierung unserer Oberbürgermeisterin zur Situation hilfsbedürftiger Frauen in Delmenhorst.
Begründung
Aktuell verweigert sich die Verwaltung der Stadt ihrer Aufgabe, dringend Hilfe suchenden, bedrohten Frauen die notwendige Unterstützung zu gewähren, eine, den Erfordernissen gerecht werdende Unterbringung anzubieten und notwendige Beratung/Betreuung kostenfrei zur Verfügung zu stellen (entsprechend den Vorgaben des § 67 SGB XII). Diese Unterstützung ist eine kommunale Aufgabe und keine freiwillige Leistung der Stadt.
Die Kosten werden pro Kopf (Frauen und Kinder) mit ca. 67 Euro/Tag berechnet.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass von der Verwaltung die vom Land Niedersachsen gewährten Fördermittel nicht angefordert werden, und die zur Gewährung dieser Fördermittel notwendige Größe des Frauenhauses trotz Anforderung durch den Träger verweigert wird.
Die Stadt Delmenhorst stellt somit bedrohten Frauen die Wahl zwischen Rückkehr zu ihrer Peinigerin/ihrem Peiniger oder bei längerem Aufenthalt die Privatinsolvenz.