Anfragen Beantwortet

Unter­brin­gung woh­nungs­lo­ser Frauen

Zusammenfassung

Wir bit­ten die Ver­wal­tung zu prü­fen, wo sol­che Woh­nun­gen ent­ste­hen oder ein­ge­rich­tet wer­den kön­nen. Außer­dem bit­ten wir, Rück­spra­che mit den Wohl­fahrts­ver­bän­den und ande­ren sozia­len Ein­rich­tun­gen zu hal­ten, um abzu­fra­gen, wer die Betreu­ung die­ser Woh­nungs­lo­sen oder von Woh­nungs­lo­sig­keit bedroh­ten Frau­en über­neh­men kann.

Prüf­auf­trag

Oft­mals sind Frau­en, die von Gewalt im häus­li­chen Umfeld betrof­fen sind, auch in Gefahr, woh­nungs­los zu wer­den. Außer­dem ist die Ver­weil­dau­er im Frau­en­haus begrenzt. Betrof­fe­nen Frau­en muss dau­er­haft Schutz und eine siche­re Unter­kunft ange­bo­ten wer­den. Die Stadt ist dazu ver­pflich­tet, Frau­en, die woh­nungs­los sind oder von Woh­nungs­lo­sig­keit bedroht sind, in geeig­ne­ter Wei­se unter­zu­brin­gen. Da es kei­ne fes­ten Woh­nun­gen für Frau­en in die­ser Situa­ti­on gibt, bit­ten wir die Ver­wal­tung zu prü­fen, wo sol­che Woh­nun­gen ent­ste­hen oder ein­ge­rich­tet wer­den kön­nen. Außer­dem bit­ten wir, Rück­spra­che mit den Wohl­fahrts­ver­bän­den und ande­ren sozia­len Ein­rich­tun­gen zu hal­ten, um abzu­fra­gen, wer die Betreu­ung die­ser Woh­nungs­lo­sen oder von Woh­nungs­lo­sig­keit bedroh­ten Frau­en über­neh­men kann.

Wir bit­ten die Ver­wal­tung, über das Ergeb­nis die­ses Prüf­auf­tra­ges in der nächst­mög­li­chen Sit­zung des Sozi­al­aus­schus­ses zu berichten.

Im All­ris ein­ge­stellt am 24.07.2022

22/833/091/AF‑A

Ant­wort der Ver­wal­tung im Sozi­al­aus­schuss am 12.09.2022

Ant­wort der Ver­wal­tung (Fach­be­reich für Jugend, Sozia­les und Gesund­heit) vom 12.09.2022: Die Stadt Del­men­horst, hier Fach­dienst 22, Zuwan­de­rung und Inte­gra­ti­on, ist als Unter­brin­gungs­be­hör­de immer wie­der mit obdach­lo­sen Frau­en kon­fron­tiert, wel­che aus ver­schie­dens­ten Grün­den obdach­los sind bzw. unmit­tel­bar zu wer­den dro­hen. In der Sach­be­ar­bei­tung wird dahin­ge­hend Rück­sicht genom­men, dass die Unter­brin­gungs­ge­sprä­che mit weib­li­cher Sach­be­ar­bei­te­rin geführt wer­den, sofern etwas bekannt sein soll­te, was hier­zu Anlass gibt (z.B. häus­li­che Gewalt o.ä.). Dies wird auch gemacht, um ggf. vor­han­de­ne ver­deck­te Obdach­lo­sig­keit, wel­che lei­der gera­de bei Frau­en öfter anzu­tref­fen ist als bei Män­nern, zu ver­mei­den Es wer­den durch den FD 22 auch nie­mals Frau­en und Män­ner in einer gemein­sa­men Not­un­ter­kunft unter­ge­bracht. Es wer­den ggf. „Geschlech­ter-WGs“ gebil­det. Eine Betreu­ung erfolgt auf Wunsch und nach Bedarf direkt durch eine Sozi­al­päd­ago­gin des Fach­dienst 21, Sozia­le Leis­tun­gen. Die Bera­tungs­stel­len der Ein­rich­tun­gen der Wohl­fahrts­ver­bän­de wer­den hier mit ein­be­zo­gen bzw. auch schon direkt und sofort Kon­tak­te dahin ver­mit­telt. Die­se dar­ge­leg­te Unter­brin­gung aus dem Gefah­ren­ab­wehr­recht des § 11 NPOG hat als vor­über­ge­hen­de Maß­nah­me zu erfol­gen hat und nicht als dau­er­haf­te Unter­brin­gung. Hier­bei wird jedem ein­zel­nen Fall Rech­nung getra­gen. Es gibt kei­ne fest­ge­leg­ten Fris­ten für eine „vor­rü­ber­ge­hen­de Unter­brin­gung“ Das Frau­en­haus bie­tet noch einen erwei­ter­ten Schutz mit sozi­al­päd­ago­gi­scher Betreu­ung direkt vor Ort durch die Mit­ar­bei­te­rin­nen des Frau­en­hau­ses. Der Grund ein Frau­en­haus auf­zu­su­chen ist sehr viel­sich­tig und hat häu­fig nicht direkt etwas mit der klas­si­schen Obdach­lo­sig­keit zu tun. 

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