Prüfauftrag
Oftmals sind Frauen, die von Gewalt im häuslichen Umfeld betroffen sind, auch in Gefahr, wohnungslos zu werden. Außerdem ist die Verweildauer im Frauenhaus begrenzt. Betroffenen Frauen muss dauerhaft Schutz und eine sichere Unterkunft angeboten werden. Die Stadt ist dazu verpflichtet, Frauen, die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, in geeigneter Weise unterzubringen. Da es keine festen Wohnungen für Frauen in dieser Situation gibt, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wo solche Wohnungen entstehen oder eingerichtet werden können. Außerdem bitten wir, Rücksprache mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialen Einrichtungen zu halten, um abzufragen, wer die Betreuung dieser Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen übernehmen kann.
Wir bitten die Verwaltung, über das Ergebnis dieses Prüfauftrages in der nächstmöglichen Sitzung des Sozialausschusses zu berichten.