Anfragen Beantwortet

Unterbringung wohnungsloser Frauen

Zusammenfassung

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wo solche Wohnungen entstehen oder eingerichtet werden können. Außerdem bitten wir, Rücksprache mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialen Einrichtungen zu halten, um abzufragen, wer die Betreuung dieser Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen übernehmen kann.

Prüfauftrag

Oftmals sind Frauen, die von Gewalt im häuslichen Umfeld betroffen sind, auch in Gefahr, wohnungslos zu werden. Außerdem ist die Verweildauer im Frauenhaus begrenzt. Betroffenen Frauen muss dauerhaft Schutz und eine sichere Unterkunft angeboten werden. Die Stadt ist dazu verpflichtet, Frauen, die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, in geeigneter Weise unterzubringen. Da es keine festen Wohnungen für Frauen in dieser Situation gibt, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wo solche Wohnungen entstehen oder eingerichtet werden können. Außerdem bitten wir, Rücksprache mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialen Einrichtungen zu halten, um abzufragen, wer die Betreuung dieser Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen übernehmen kann.

Wir bitten die Verwaltung, über das Ergebnis dieses Prüfauftrages in der nächstmöglichen Sitzung des Sozialausschusses zu berichten.

Im Allris eingestellt am 24.07.2022

22/833/091/AF-A

Antwort der Verwaltung im Sozialausschuss am 12.09.2022

Antwort der Verwaltung (Fachbereich für Jugend, Soziales und Gesundheit) vom 12.09.2022: Die Stadt Delmenhorst, hier Fachdienst 22, Zuwanderung und Integration, ist als Unterbringungsbehörde immer wieder mit obdachlosen Frauen konfrontiert, welche aus verschiedensten Gründen obdachlos sind bzw. unmittelbar zu werden drohen. In der Sachbearbeitung wird dahingehend Rücksicht genommen, dass die Unterbringungsgespräche mit weiblicher Sachbearbeiterin geführt werden, sofern etwas bekannt sein sollte, was hierzu Anlass gibt (z.B. häusliche Gewalt o.ä.). Dies wird auch gemacht, um ggf. vorhandene verdeckte Obdachlosigkeit, welche leider gerade bei Frauen öfter anzutreffen ist als bei Männern, zu vermeiden Es werden durch den FD 22 auch niemals Frauen und Männer in einer gemeinsamen Notunterkunft untergebracht. Es werden ggf. „Geschlechter-WGs“ gebildet. Eine Betreuung erfolgt auf Wunsch und nach Bedarf direkt durch eine Sozialpädagogin des Fachdienst 21, Soziale Leistungen. Die Beratungsstellen der Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände werden hier mit einbezogen bzw. auch schon direkt und sofort Kontakte dahin vermittelt. Diese dargelegte Unterbringung aus dem Gefahrenabwehrrecht des § 11 NPOG hat als vorübergehende Maßnahme zu erfolgen hat und nicht als dauerhafte Unterbringung. Hierbei wird jedem einzelnen Fall Rechnung getragen. Es gibt keine festgelegten Fristen für eine „vorrübergehende Unterbringung“ Das Frauenhaus bietet noch einen erweiterten Schutz mit sozialpädagogischer Betreuung direkt vor Ort durch die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses. Der Grund ein Frauenhaus aufzusuchen ist sehr vielsichtig und hat häufig nicht direkt etwas mit der klassischen Obdachlosigkeit zu tun.

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