Pflegebedarfsplan
Zusammenfassung
Die Fraktion DL/P/DL beantragt die Erarbeitung eines kommunalen Pflegebedarfsplans für die Stadt Delmenhorst. Bei der Erarbeitung des kommunalen Pflegebedarfsplans ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Vertreter:innen der Stadtverwaltung, Vertreter:innen des Rates der Stadt Delmenhorst, ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und weiteren Akteuren wie dem Seniorennetzwerk ausschlaggebend.
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Die Fraktion DL/P/DL beantragt die Erarbeitung eines kommunalen Pflegebedarfsplans für die Stadt Delmenhorst. Bei der Erarbeitung des kommunalen Pflegebedarfsplans ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Vertreter:innen der Stadtverwaltung, Vertreter:innen des Rates der Stadt Delmenhorst, ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und weiteren Akteuren wie dem Seniorennetzwerk ausschlaggebend. Nur so kann eine bedarfsgerechte Planung und zukünftige Steuerung der pflegerischen Versorgung in unserer Stadt sichergestellt werden.
Die kommunale Pflegebedarfsplanung umfasst mindestens folgende Punkte:
- Pflegestatistik 2021
- Anzahl Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger
- Darstellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegraden, Alter und Versorgungsformen
- Angebote für junge Pflegebedürftige (ambulant und stationär)
- Angebote für Menschen mit (erheblich) eingeschränkter Alltagskompetenz/ demenzieller Erkrankung
- Inanspruchnahme und Versorgung von Tagespflegeangeboten
- Bestandsaufnahme
- Eckdaten zu ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsangeboten
- Eckdaten zur Auslastung der derzeitigen Angebotslandschaft
- Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in der Delmenhorster Bevölkerung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bis 2035
- Demografischer Wandel
- Weitere Einflussfaktoren auf die pflegerische Versorgung in Delmenhorst
- Modellrechnung für die Jahre 2022 bis 2035
- Bedarfsschätzung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflegearrangements in der Stadt Delmenhorst für die Jahre 2022 — 2035
- Maßnahmenkatalog zur Sicherstellung der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeangebote
Der Maßnahmenkatalog der kommunalen Pflegebedarfsplanung ist eine Empfehlung aller beteiligten Akteure und bedarf der regelmäßigen Fortschreibung und Beratung im zuständigen Fachausschuss sowie im Rat der Stadt Delmenhorst.
Ziel der kommunalen Pflegebedarfsplanung ist es, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Entstehung und Vernetzung bestehender und benötigter Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen sicherzustellen. Das Selbstbestimmungsrecht älterer und pflegebedürftiger Menschen in jeder Lebensphase findet hierbei besondere Beachtung.
Begründung
Schon heute ist die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante pflegerische Versorgung in Delmenhorst unzureichend! Für neu auftretende Pflegefälle ist kaum noch ein ambulanter Pflegedienst zu finden, bei schwerst erkrankten Patienten (z. B. im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (Kurz: SAPV)) bestehen Wartelisten, die oft über die verbleibende Lebenszeit des Patienten hinaus reichen.
Auch die stationäre Pflege in Delmenhorst ist trotz der Neuansiedlung von zwei Pflegeheimen (Düsternortstr., Moorweg), nicht mehr ausreichend gesichert. Insbesondere sind Kurzzeitpflegeplätze kaum noch zu finden. Eine freie Wahl für eine Einrichtung im Rahmen der Selbstbestimmung für Betroffene und Angehörige ist nicht sichergestellt. Für dauerhafte vollstationäre Pflege bestehen längere Wartezeiten, die Pflegedienste und die Pflegeheime klagen darüber hinaus über erheblichen Fachkräftemangel.
Der demografische Wandel in der Bevölkerung wird eine große gesellschaftliche Herausforderung. Mit einem Planungsauftrag für die Stadtverwaltung Delmenhorst wird dabei die Möglichkeit eröffnet, bedarfsgerechte und verbindliche Entscheidungen über die Entwicklung neuer Pflegeangebote zu schaffen, die vorhandene Ressourcen berücksichtigt, bündelt und in die Planung mit einbezieht.
Die Marke “familiengerechte Kommune” sollte zudem nicht nur Familien mit Kindern ansprechen, sondern Familienleben an sich. Schon heute steigt der Anteil pflegender Angehöriger täglich, auch sie benötigen Beratung, Begleitung und Unterstützung.