Anträge Zurückgestellt.

Tem­po 30 und Druck­am­pel am Maxe

Zusammenfassung

Wir neh­men die Ein­mün­dung Bis­marck- und Max-Planck-Str. als beson­de­ren Gefah­ren­punkt auf den Schul­we­gen der Stadt Del­men­horst wahr. Erst vor kur­zem ist es hier wie­der zu einem schwe­ren Unfall gekom­men. Wir bean­tra­gen daher eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 km/h auf der Bis­marck­str. in Höhe der Max-Planck-Str. Es ist an die­ser Ein­mün­dung anstel­le des Zebra­strei­fens eine Anfor­de­rungs­am­pel zu installieren.

Antrag der Grup­pe DL/P/DL

Wir neh­men die Ein­mün­dung Bis­marck- und Max-Planck-Str. als beson­de­ren Gefah­ren­punkt auf den Schul­we­gen der Stadt Del­men­horst wahr. Erst vor kur­zem ist es hier wie­der zu einem schwe­ren Unfall gekom­men. Wir bean­tra­gen daher eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 km/h auf der Bis­marck­str. in Höhe der Max-Planck-Str. Es ist an die­ser Ein­mün­dung anstel­le des Zebra­strei­fens eine Anfor­de­rungs­am­pel zu installieren.

Im All­ris ein­ge­stellt am 06.07.2022

22/54/009/BV‑R

Auf der Sit­zung des Pla­nungs­aus­schus­ses am 30.08.2022 zurückgezogen 

Die Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung erlaubt die Redu­zie­rung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit momen­tan ledig­lich vor Kin­der­gär­ten, ‑tages­stät­ten, ‑krip­pen, ‑hor­ten, all­ge­mein­bil­den­den Schu­len, För­der­schu­len für geis­tig oder kör­per­lich behin­der­te Men­schen, Alten- und Pfle­ge­hei­men oder Kran­ken­häu­sern, wenn die­se über einen direk­ten Zugang zur Stra­ße ver­fü­gen. Das Unfall­ge­sche­hen an die­ser Ört­lich­keit wur­de zusam­men mit der Poli­zei geprüft. In den Jah­ren 2019 — 2021 kam es an der Ein­mün­dung zu zwei Ver­kehrs­un­fäl­len. Es han­del­te sich um Auf­fahr­un­fäl­le ohne Per­so­nen­scha­den. Ver­kehrs­un­fäl­le, die mit Kon­flikt­si­tua­tio­nen zwi­schen Kraft­fahrzeugen und que­ren­den Fuß­gän­gern begrün­det wer­den konn­ten, waren nicht zu ver­zeichnen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler waren somit nicht in Ver­kehrs­un­fäl­le ver­wi­ckelt. Eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung hal­ten Ver­wal­tung und Poli­zei momen­tan für nicht erfor­der­lich. Wich­ti­ger wäre es Fußgänger:innen/Radfahrer:innen zu sen­si­bi­li­sie­ren lang­sam an ei­nen Fuß­gän­ger­über­weg her­an­zu­ge­hen und gege­be­nen­falls am Über­weg zu war­ten. Den Ver­kehrs­teilnehmer:innen auf der durch­gän­gi­gen Fahr­bahn muss eine Chan­ce gege­ben wer­den, den Que­ren­den und des­sen Que­rungs­ab­sicht zu erken­nen und den ihm zuste­hen­den Vor­rang gewäh­ren zu können. 

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