Anträge Zurückgestellt.

Tempo 30 und Druckampel am Maxe

Zusammenfassung

Wir nehmen die Einmündung Bismarck- und Max-Planck-Str. als besonderen Gefahrenpunkt auf den Schulwegen der Stadt Delmenhorst wahr. Erst vor kurzem ist es hier wieder zu einem schweren Unfall gekommen. Wir beantragen daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bismarckstr. in Höhe der Max-Planck-Str. Es ist an dieser Einmündung anstelle des Zebrastreifens eine Anforderungsampel zu installieren.

Antrag der Gruppe DL/P/DL

Wir nehmen die Einmündung Bismarck- und Max-Planck-Str. als besonderen Gefahrenpunkt auf den Schulwegen der Stadt Delmenhorst wahr. Erst vor kurzem ist es hier wieder zu einem schweren Unfall gekommen. Wir beantragen daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bismarckstr. in Höhe der Max-Planck-Str. Es ist an dieser Einmündung anstelle des Zebrastreifens eine Anforderungsampel zu installieren.

Im Allris eingestellt am 06.07.2022

22/54/009/BV-R

Auf der Sitzung des Planungsausschusses am 30.08.2022 zurückgezogen

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erlaubt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit momentan lediglich vor Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, wenn diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Das Unfallgeschehen an dieser Örtlichkeit wurde zusammen mit der Polizei geprüft. In den Jahren 2019 - 2021 kam es an der Einmündung zu zwei Verkehrsunfällen. Es handelte sich um Auffahrunfälle ohne Personenschaden. Verkehrsunfälle, die mit Konfliktsituationen zwischen Kraft­fahrzeugen und querenden Fußgängern begründet werden konnten, waren nicht zu ver­zeichnen. Schülerinnen und Schüler waren somit nicht in Verkehrsunfälle verwickelt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung halten Verwaltung und Polizei momentan für nicht erfor­der­lich. Wichtiger wäre es Fußgänger:innen/Radfahrer:innen zu sensibilisieren langsam an ei­nen Fußgängerüberweg heranzugehen und gegebenenfalls am Überweg zu warten. Den Ver­kehrs­teilnehmer:innen auf der durchgängigen Fahrbahn muss eine Chance gegeben werden, den Querenden und dessen Querungsabsicht zu erkennen und den ihm zustehenden Vorrang gewähren zu können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.