Antikorruptions- und Complianceerklärung der Ratsmitglieder der Delmenhorster Liste
Wir, als Ratsmitglieder der Delmenhorster Liste, erlegen uns folgende Regeln für den Umgang mit Zuwendungen jeglicher Art, Einladungen zu Veranstaltungen und Geschenken auf:
- Zuwendungen oder Geschenke in Sachform, deren Wert 25 Euro übersteigt, werden wir dankend ablehnen.
- Bargeld o. ä. Zuwendungen an uns persönlich lehnen wir in jedem Fall ab. Gerne darf der Betrag an die Wählergemeinschaft Delmenhorster Liste e. V. als Spende gegeben werden.
- Wir bezahlen den Eintritt bei Veranstaltungen grundsätzlich selbst, es sei denn, wir sind aus dienstlichen Gründen dort (z. B. als Vorsitzende des Aufsichtsrats einer städtischen Tochter).
- Unseren Verzehr bei Veranstaltungen zahlen wir selbst, es sei denn, dass wir aus dienstlichen Gründen vor Ort sind (z. B. AR Sitzung, Klausurtagung oder Stadtempfang).
- In allen weiteren Fällen lehnen wir uns an die Regeln des öffentlichen Dienstes an.
Wir stellen keinerlei Gegenleistungen oder Wohlverhalten bei Abstimmungen im Gegenzug für Zuwendungen o.ä. in Aussicht.
Für Abweichungen von den o. a. Regeln ist die Zustimmung der Fraktion unverzüglich, wenn möglich bereits im Vorwege, einzuholen (Transparenzgebot).