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AfD Ver­bot jetzt! — Demons­tra­ti­on am 11.05.

Zusammenfassung

Im Rah­men des bun­des­wei­ten Akti­ons­tags für das Ver­bot der AfD am 11.05.2025 rich­tet die Del­men­hors­ter Lis­te zusam­men mit dem “Unord­nungs­amt” und ande­ren Akti­vis­tin­nen eine Demons­tra­ti­on aus. Die­se wird eine von zur Zeit mehr als 60 Demons­tra­tio­nen, die zeit­gleich in Deutsch­land statt­fin­den sol­len, sein. 

Die vor Ort geplan­te Ver­an­stal­tung wird am Sonn­tag, den 11.05.2025 ab 13:00 Uhr auf dem Markt­platz vor dem Rat­haus stattfinden. 

Pres­se­mit­tei­lung

Im Rah­men des bun­des­wei­ten Akti­ons­tags für das Ver­bot der AfD am 11.05.2025 rich­tet die Del­men­hors­ter Lis­te zusam­men mit dem “Unord­nungs­amt” und ande­ren Akti­vis­tin­nen eine Demons­tra­ti­on aus. Die­se wird eine von zur Zeit mehr als 60 Demons­tra­tio­nen, die zeit­gleich in Deutsch­land statt­fin­den sol­len, sein. 

Die vor Ort geplan­te Ver­an­stal­tung wird am Sonn­tag, den 11.05.2025 ab 13:00 Uhr auf dem Markt­platz vor dem Rat­haus stattfinden. 

Hin­ter­grund ist die Ein­stu­fung der AfD als gesi­chert rechts­extre­me Par­tei durch den Verfassungsschutz.

Die Vor­aus­set­zun­gen für ein Par­tei­ver­bot erge­ben sich aus dem Wort­laut des Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz

(2) Par­tei­en, die nach ihren Zie­len oder nach dem Ver­hal­ten ihrer Anhän­ger dar­auf aus­ge­hen, die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung zu beein­träch­ti­gen oder zu besei­ti­gen oder den Bestand der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu gefähr­den, sind verfassungswidrig.

Die Fest­stel­lung der gegen unse­re Ver­fas­sung gerich­te­ten Zie­le der AfD ist inzwi­schen auf über 1000 Sei­ten durch den Ver­fas­sung­schutz erfolgt. Die­se Ein­stu­fung muß der Start­schuß für die Ein­lei­tung eines Ver­bots­ver­fah­rens die­ser Par­tei sein. 

Die Ver­an­stal­ter laden alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich für den Erhalt unse­rer frei­heit­lich, demo­kra­ti­schen Gesell­schafts­ord­nung ein­set­zen, recht herz­lich ein, mit uns zusam­men am Sonn­tag dem wie­der­erstark­ten Rechts­extre­mis­mus die rote Kar­te zu zeigen. 

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