Pressemitteilung der Gruppe DL/P/DL im Rat der Stadt Delmenhorst
Ratsgruppe DL/P/DL empfiehlt den Betroffenen den Rechtsweg gegen Ausbaugebührenbescheide für die Innenstadtsanierung
Nachdem der Stadt Delmenhorst vom Verwaltungsgericht Oldenburg die fehlerhafte und nicht haltbare Ausfertigung ihrer Gebührenbescheide attestiert worden ist, steht fest, dass alle seinerzeit erlassenen Verwaltungsakte rechtswidrig waren.
Daher ist denjenigen Betroffenen zu raten, die seinerzeit auf die Rechtmäßigkeit der von der Stadt erlassenen Ausbaubeitragsbescheide vertraut haben und diese deswegen nicht angefochten haben, sich nun unbedingt rechtlich beraten zu lassen, um die zu Unrecht erhobenen Beiträge zurückfordern zu können. Dem Standpunkt der Stadtverwaltung, dass sie diese trotz der Rechtswidrigkeit der Bescheide nicht erstatten müsse, steht § 48 VwVfG entgegen.
Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg und die in der mündlichen Verhandlung ergangenen “richterlichen Hinweise” haben die städtischen Vertreter einsehen müssen, dass die angefochtenen Bescheide rechtswidrig waren. Andernfalls hätte man seitens der Stadt nicht noch während der Verhandlung die im Klagewege angefochtenen Bescheide aufgehoben. Möglicherweise sollte dadurch ein ablehnendes Urteil und somit ein Präzedenzfall für die übrigen rechtswidrigen Bescheide verhindert werden.
Ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt kann nach § 48 VwVfG aufgehoben werden, insoweit gibt es seitens der Stadt kein Ermessen.
Die Gruppe empfiehlt der Stadt Delmenhorst daher, alle Bescheide in diesem Zusammenhang aufzuheben und die Gebühren zu erstatten, um sich und den Anliegern die langwierigen Prozesse vor den Verwaltungsgerichten zu ersparen.