Schülerbeförderung
Die 3,5 km-Mindestentfernung in der Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Delmenhorst wird ersatzlos gestrichen.
Die 3,5 km-Mindestentfernung in der Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Delmenhorst wird ersatzlos gestrichen.