Aus Gerechtigkeits- und Klimaschutz Gründen: Ersatzlose Streichung der 3,5 km-Mindestentfernung in der Satzung über die Schülerbeförderung in Delmenhorst
Antrag:
Die 3,5 km-Mindestentfernung in der Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Delmenhorst wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Laut der Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Delmenhorst haben Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf Fahrten zu den allgemeinbildenden Schulen der Stadt, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule weniger als 3,5 Kilometer beträgt.
Dadurch werden viele Kinder aus Sicherheitsgründen von ihren Eltern mit dem PKW zur Schule gebracht und eine Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, häufig aus Kostengründen, findet nicht statt. Statt sich klimafreundlich zu verhalten, ist ein positiver Beitrag für das Klima und auch für das Ansehen der Stadt als Klimamusterstadt gegeben.
Leider haben diese Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler nicht, die nach bisher gültiger Satzung „zu nah” am Schulort wohnen. Aber auch ein Teil dieser Schülerinnen und Schüler wird täglich mit den sog. „Elterntaxis” zur Schule gefahren — mit entsprechenden Klimafolgen. Für Fahrten im Stadtgebiet außerhalb der Schule steht diesen Schülerinnen und Schülern der Fahrdienst ebenfalls nicht zur Verfügung.
Ebenfalls ist die Festsetzung der zumutbaren Wegezeit, §2 Abs. 3 der Satzung, auf 30 Minuten zu reduzieren und die damit verbundene fußläufige Entfernung auf 2000 m zu kürzen.