Rückzahlung Ausgleichsbeiträge Innenstadt
Lt. Ratsbeschluss vom 21.12.2022 (22/51/018/BV-R) hat die Stadt Delmenhorst auch den Beitragszahlern, die sich nicht mit einem Verwaltungsgerichtsverfahren gegen ihre…
Lt. Ratsbeschluss vom 21.12.2022 (22/51/018/BV-R) hat die Stadt Delmenhorst auch den Beitragszahlern, die sich nicht mit einem Verwaltungsgerichtsverfahren gegen ihre…
Ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt kann nach § 48 VwVfG aufgehoben werden, insoweit gibt es seitens der Stadt kein Ermessen. Die…