Rückzahlung Ausgleichsbeiträge Innenstadt
Zusammenfassung
Lt. Ratsbeschluss vom 21.12.2022 (22/51/018/BV‑R) hat die Stadt Delmenhorst auch den Beitragszahlern, die sich nicht mit einem Verwaltungsgerichtsverfahren gegen ihre Bescheide gewehrt haben, ihre gezahlten Ausgleichsbeträge bezüglich der damaligen Sanierung innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Innenstadt im Rahmen des Haushaltes 2023 zu erstatten.