Anfragen

Rück­zah­lung Aus­gleichs­bei­trä­ge Innenstadt

Zusammenfassung

Lt. Rats­be­schluss vom 21.12.2022 (22/51/018/BV‑R) hat die Stadt Del­men­horst auch den Bei­trags­zah­lern, die sich nicht mit einem Ver­wal­tungs­ge­richts­ver­fah­ren gegen ihre Beschei­de gewehrt haben, ihre gezahl­ten Aus­gleichs­be­trä­ge bezüg­lich der dama­li­gen Sanie­rung inner­halb eines förm­lich fest­ge­leg­ten Sanie­rungs­ge­bie­tes Innen­stadt im Rah­men des Haus­hal­tes 2023 zu erstatten.

Strassenbau
Strassenbau

Anfra­ge der Grup­pe DL/P/DL

Lt. Rats­be­schluss vom 21.12.2022 (22/51/018/BV‑R) hat die Stadt Del­men­horst auch den Bei­trags­zah­lern, die sich nicht mit einem Ver­wal­tungs­ge­richts­ver­fah­ren gegen ihre Beschei­de gewehrt haben, ihre gezahl­ten Aus­gleichs­be­trä­ge bezüg­lich der dama­li­gen Sanie­rung inner­halb eines förm­lich fest­ge­leg­ten Sanie­rungs­ge­bie­tes Innen­stadt im Rah­men des Haus­hal­tes 2023 zu erstat­ten. Die Grup­pe fragt an:

  1. Wur­den die betrof­fe­nen Anlie­ger bereits über die Rück­erstat­tung und die Höhe der Rück­erstat­tung infor­miert? Wenn nicht, bis wann ist das geplant?

  2. Wer ist der Ansprech­part­ner der betrof­fe­nen Anlieger?

  3. Bis wann wer­den die Erstat­tun­gen vorgenommen?

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