Antwort der Verwaltung (Fachdienst Umwelt) vom 11.06.2021:
- Bereits durch die Änderung der STVO in 2017 wurde die örtliche Verkehrssituation in Bezug auf die darin genannte Temporeduzierung an Grundschulen, KITAs, Altenheimen und vor dem Krankenhaus durch die Verkehrssicherheitskommission geprüft und Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h empfohlen bzw. durch den FD 54 entsprechend umgesetzt. Aktuell gilt nur noch vor 5 der beschriebenen Einrichtungen (von insgesamt 49 Einrichtungen) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Zur Situation der GS B‑H schreibt der Fachdienst Verkehr:
“Die angesprochene Grundschule ist nach Prüfung und aufgrund eines Vorhandeneins der LSA nicht von der Temporeduzierung betroffen. Angesprochene Situationen sind uns nicht bekannt (weder durch Mitteilung der Polizei oder sonstiges). Eine Neubetrachtung nach Abschluss von anderen Baumaßnahmen (z. B. B212) wird je nach Bedarf im Rahmen der VSK erfolgen.”
- Für die Fortschreibung des LAP ist der Fachdienst 56 zuständig. Von dort wurde die Aktualisierung des LAP im September 2020 beauftragt.