Anfragen Beantwortet

Anfra­ge aktu­el­ler Stand “Lärm­ak­ti­ons­plan”

Zusammenfassung

Im vom Stadt­rat 2014 beschlos­se­nen Lärm­ak­ti­ons­plan ist die Ein­füh­rung von Tem­po 30 Zonen in allen unter­ge­ord­ne­ten Stra­ßen sowie vor Schu­len, Alters­hei­men und Kitas emp­foh­len wor­den. In der kon­kre­ten Umset­zung die­ser geplan­ten Maß­nah­men wur­de im Jahr 2016 ein Maß­nah­men­pa­ket auf­ge­stellt, das nicht abschlie­ßend bera­ten wor­den ist. Inzwi­schen gab es im Jahr 2019 eine Mit­tei­lung der Stadt­ver­wal­tung, dass sie die Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans nun­mehr beauf­tra­gen wolle.

Anfra­ge der Frak­ti­on “Del­men­hors­ter Liste”

Im vom Stadt­rat 2014 beschlos­se­nen Lärm­ak­ti­ons­plan ist die Ein­füh­rung von Tem­po 30 Zonen in allen unter­ge­ord­ne­ten Stra­ßen sowie vor Schu­len, Alters­hei­men und Kitas emp­foh­len wor­den. In der kon­kre­ten Umset­zung die­ser geplan­ten Maß­nah­men wur­de im Jahr 2016 ein Maß­nah­men­pa­ket auf­ge­stellt, das nicht abschlie­ßend bera­ten wor­den ist. Inzwi­schen gab es im Jahr 2019 eine Mit­tei­lung der Stadt­ver­wal­tung, dass sie die Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans nun­mehr beauf­tra­gen wolle.

Die Frak­ti­on Del­men­hors­ter Lis­te fragt, auch vor dem Hin­ter­grund der Ent­wick­lun­gen z. B. in Spa­ni­en mit einer flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung von Tem­po 30 respek­ti­ve 20 in allen Gemein­den, an:

  • Wie weit ist die Umset­zung der im Lärm­ak­ti­ons­plan vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men seit dem letz­ten Bericht im Jahr 2019 fortgeschritten?
  • Wie stellt sich die Situa­ti­on vor den Schu­len, Alters­hei­men und Kitas dar? Ins­be­son­de­re möch­ten wir hier auf die Grund­schu­le Bun­ger­hof-Has­ber­gen hin­wei­sen, an der es, trotz einer instal­lier­ten Ampel, immer wie­der zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen kommt. Gera­de im Zusam­men­hang mit der B212neu könn­te sich die Situa­ti­on hier deut­lich verschärfen.
  • Wann ist mit der Beauf­tra­gung bzw. der Fer­tig­stel­lung des neu­en Lärm­ak­ti­ons­plans zu rechnen?

Wir bit­ten um Vor­trag in einer der nächs­ten A5P Sitzungen.

Ant­wort der Ver­wal­tung (Fach­dienst Umwelt) vom 11.06.2021:

- Bereits durch die Ände­rung der STVO in 2017 wur­de die ört­li­che Ver­kehrs­si­tua­ti­on in Bezug auf die dar­in genann­te Tem­po­re­du­zie­rung an Grund­schu­len, KITAs, Alten­hei­men und vor dem Kran­ken­haus durch die Ver­kehrs­si­cher­heits­kom­mis­si­on geprüft und Geschwindigkeits­reduzierungen auf 30 km/h emp­foh­len bzw. durch den FD 54 ent­spre­chend umge­setzt. Aktu­ell gilt nur noch vor 5 der beschrie­be­nen Ein­rich­tun­gen (von ins­ge­samt 49 Einrichtun­gen) eine zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 50 km/h.

- Zur Situa­ti­on der GS B‑H schreibt der Fach­dienst Verkehr:

“Die ange­spro­che­ne Grund­schu­le ist nach Prü­fung und auf­grund eines Vor­han­den­eins der LSA nicht von der Tem­po­re­du­zie­rung betrof­fen. Ange­spro­che­ne Situa­tio­nen sind uns nicht bekannt (weder durch Mit­tei­lung der Poli­zei oder sons­ti­ges). Eine Neu­be­trach­tung nach Abschluss von ande­ren Bau­maß­nah­men (z. B. B212) wird je nach Bedarf im Rah­men der VSK erfolgen.”

-  Für die Fort­schrei­bung des LAP ist der Fach­dienst 56 zustän­dig. Von dort wur­de die Aktua­li­sie­rung des LAP im Sep­tem­ber 2020 beauftragt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert