Anfragen Beantwortet

Anfrage aktueller Stand „Lärmaktionsplan“

Zusammenfassung

Im vom Stadtrat 2014 beschlossenen Lärmaktionsplan ist die Einführung von Tempo 30 Zonen in allen untergeordneten Straßen sowie vor Schulen, Altersheimen und Kitas empfohlen worden. In der konkreten Umsetzung dieser geplanten Maßnahmen wurde im Jahr 2016 ein Maßnahmenpaket aufgestellt, das nicht abschließend beraten worden ist. Inzwischen gab es im Jahr 2019 eine Mitteilung der Stadtverwaltung, dass sie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans nunmehr beauftragen wolle.

Anfrage der Fraktion “Delmenhorster Liste”

Im vom Stadtrat 2014 beschlossenen Lärmaktionsplan ist die Einführung von Tempo 30 Zonen in allen untergeordneten Straßen sowie vor Schulen, Altersheimen und Kitas empfohlen worden. In der konkreten Umsetzung dieser geplanten Maßnahmen wurde im Jahr 2016 ein Maßnahmenpaket aufgestellt, das nicht abschließend beraten worden ist. Inzwischen gab es im Jahr 2019 eine Mitteilung der Stadtverwaltung, dass sie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans nunmehr beauftragen wolle.

Die Fraktion Delmenhorster Liste fragt, auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen z. B. in Spanien mit einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 respektive 20 in allen Gemeinden, an:

  • Wie weit ist die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen seit dem letzten Bericht im Jahr 2019 fortgeschritten?
  • Wie stellt sich die Situation vor den Schulen, Altersheimen und Kitas dar? Insbesondere möchten wir hier auf die Grundschule Bungerhof-Hasbergen hinweisen, an der es, trotz einer installierten Ampel, immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Gerade im Zusammenhang mit der B212neu könnte sich die Situation hier deutlich verschärfen.
  • Wann ist mit der Beauftragung bzw. der Fertigstellung des neuen Lärmaktionsplans zu rechnen?

Wir bitten um Vortrag in einer der nächsten A5P Sitzungen.

Antwort der Verwaltung (Fachdienst Umwelt) vom 11.06.2021:

– Bereits durch die Änderung der STVO in 2017 wurde die örtliche Verkehrssituation in Bezug auf die darin genannte Temporeduzierung an Grundschulen, KITAs, Altenheimen und vor dem Krankenhaus durch die Verkehrssicherheitskommission geprüft und Geschwindigkeits­reduzierungen auf 30 km/h empfohlen bzw. durch den FD 54 entsprechend umgesetzt. Aktuell gilt nur noch vor 5 der beschriebenen Einrichtungen (von insgesamt 49 Einrichtun­gen) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

– Zur Situation der GS B-H schreibt der Fachdienst Verkehr:

„Die angesprochene Grundschule ist nach Prüfung und aufgrund eines Vorhandeneins der LSA nicht von der Temporeduzierung betroffen. Angesprochene Situationen sind uns nicht bekannt (weder durch Mitteilung der Polizei oder sonstiges). Eine Neubetrachtung nach Abschluss von anderen Baumaßnahmen (z. B. B212) wird je nach Bedarf im Rahmen der VSK erfolgen.“

–  Für die Fortschreibung des LAP ist der Fachdienst 56 zuständig. Von dort wurde die Aktualisierung des LAP im September 2020 beauftragt.

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