Anfragen

Anfra­ge zum Ent­wurf des neu­en Nds. KiTaG

Zusammenfassung

Unse­re Anfra­ge bezieht sich im Wesent­li­chen auf die vier fol­gen­den Punkte:

1. Fest­schrei­bung der drit­ten Fach­kraft pro Gruppe

2. Fest­schrei­bung der Fach­be­ra­tungs­kräf­te (Ver­gü­tung, zusätz­li­che Stelle)

3. Fest­schrei­bung der Refi­nan­zie­rung für zusätz­li­ches Per­so­nal –Fach­be­ra­tung –Fort­bil­dung – Urlaub –Krank­heit

4. Ein­füh­rung von bes­se­ren Aus­bil­dungs­kon­di­tio­nen im Ein­klang mit dem neu­en Kitagesetz.

Kindergarten
Kindergarten

Seit eini­gen Jah­ren besteht ein Rechts­an­spruch auf einen KiTa-Platz, und auch Del­men­horst bemüht sich sehr um die Deckung der  Nach­fra­ge, indem die Stadt jedes Jahr eine neue KiTa bau­en wird. Gleich­zei­tig ist klar, dass selbst das den tat­säch­li­chen Bedarf nicht decken wird. Außer­dem birgt der Fach­kräf­te­man­gel wei­te­re Hür­den für die Bereit­stel­lung der Plät­ze. Der Ent­wurf zur Ände­rung des nie­der­säch­si­schen KiTa-Geset­zes liegt vor und wirft eini­ge Fra­gen auf.

Bei­spiels­wei­se die Erhö­hung der Fort­bil­dungs­ta­ge für Mit­ar­bei­ten­de: Nach §13 II soll es künf­tig je drei fach­li­che Fort­bil­dungs­ta­ge geben. Dafür wird Ver­tre­tungs­per­so­nal benö­tigt. Im Gesetz­ent­wurf ist nun kei­ne drit­te Fach­kraft pro Grup­pe geplant, das war ja ursprüng­lich in der Dis­kus­si­on. Nun stellt sich die Fra­ge, wie die Ver­tre­tung erfol­gen soll für die Fortbildungstage.

Berück­sich­tigt man Urlaubs- und Krank­heits­ta­ge, sind die meis­ten KiTas fak­tisch unter­be­setzt. Es wäre daher für die KiTa-Betrei­ber sinn­voll und hilf­reich, wenn dazu eine ver­bind­li­che Lösung mit einer fun­dier­ten Berech­nung im Kita­ge­setz fest­ge­schrie­ben würde.

Ein wei­te­res wich­ti­ges The­ma ist die Fach­be­ra­tung. In §13 des Ent­wurfs steht, dass der Trä­ger dafür Sor­ge zu tra­gen hat, dass die Mit­ar­bei­ten­den eine fach­li­che Bera­tung bekom­men. Dies ist von gro­ßer Rele­vanz, da die Pro­blem­la­ge in den Kitas immer gra­vie­ren­der wird und die Mit­ar­bei­ter unter einem star­ken Druck ste­hen. Die fach­li­che Bera­tung ist da ein Instru­ment, dem Burn­out vor­zu­beu­gen. Daher ist es wich­tig, dass die Men­ge der fach­li­chen Bera­tung für die Kitas klar defi­niert wird und die Per­so­nal­stär­ke ent­spre­chend (Mehr­stun­den) erwei­tert wer­den muss.

Für die Trä­ger braucht es die Sicher­heit der Refi­nan­zier­bar­keit. Dies ergibt sich nicht expli­zit aus dem Geset­zes­ent­wurf. Eben­so wenig ist defi­niert, ob die­se Fach­be­ra­tungs­kraft für einen Trä­ger zusätz­lich ein­ge­stellt wird und mit wel­cher tarif­li­chen Ver­gü­tung. Die Fra­ge­stel­lun­gen rei­chen auch in die Berei­che der Hort­be­treu­ung und der Kindertagespflege.

Unse­re Anfra­ge bezieht sich im Wesent­li­chen auf die vier fol­gen­den Punkte:

1. Fest­schrei­bung der drit­ten Fach­kraft pro Gruppe

2. Fest­schrei­bung der Fach­be­ra­tungs­kräf­te (Ver­gü­tung, zusätz­li­che Stelle)

3. Fest­schrei­bung der Refi­nan­zie­rung für zusätz­li­ches Per­so­nal –Fach­be­ra­tung –Fort­bil­dung – Urlaub –Krank­heit

4. Ein­füh­rung von bes­se­ren Aus­bil­dungs­kon­di­tio­nen im Ein­klang mit dem neu­en Kitagesetz.

Zusätz­lich möch­ten wir erfahren,

- ob die Ver­wal­tung bereits tätig gewor­den ist, um die Fra­ge­stel­lun­gen zu klä­ren? Ob bereits Kon­takt nach Han­no­ver besteht zu die­sem Zweck?

- ob die Stadt die even­tu­el­le Umset­zung des neu­en KitaG schon vor­be­rei­tet.
Wir wün­schen uns, dass die Stadt dazu für die KiTa Betrei­ber eine kla­re Hal­tung bezieht und gegen­über den Trä­gern kommuniziert.

Unse­re Nach­fra­gen / Anre­gun­gen erfol­gen vor dem Hin­ter­grund, dass eine even­tu­el­le kom­mu­na­le Betei­li­gung an den zusätz­li­chen Kos­ten ggfs. Aus­wir­kun­gen auf unse­ren städ­ti­schen Haus­halt haben wird.
Wir bit­ten um schrift­li­che Beantwortung.

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