Antwort der Verwaltung (Fachdienst Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Gewässerschutz) vom 19.10.2022:
Frage: Wie ist der aktuelle Zustand der Seen und Fließgewässer im Stadtgebiet?
Antwort: Generell kann hierzu festgestellt werden, dass sich bei derart langen Regenpausen in Kombination mit hohen Temperaturen die ökologische Situation in allen Gewässern drastisch verschlechtert. Es kommt generell in stehenden Gewässern zu Sauerstoffmangel (primäres Problem für Fische), fehlender Frischwasserzufuhr (Wasservolumen sinkt) und starkem Algenwachstum mit anschließender Sauerstoffzehrung. Dies verschärft vor allem die Lage in kleinen und mittelgroßen Stillgewässern.
Bei Fließgewässern fehlt vor allem die Wassermenge, was den Wasserstand drastisch sinken lässt – bis hin zur stellenweisen Austrocknung. Die Gewässer bieten dann – vor allem für Fische — nur noch teilweise Schutz und Lebensraum.
Bei einem extremen Sommer sind diese Auswirkungen nicht zu verhindern; eine künstliche Wasserzufuhr ist nicht realisierbar und wäre aufgrund der unterschiedlichen Wasserchemie auch nicht zielführend.
Frage: Welche Schäden haben Flora und Fauna durch den ausbleibenden Regen und die daher zurückgehenden Pegelstände genommen?
Antwort: siehe oben – eine systematische Schadensanalyse wurde von der Stadt Delmenhorst – und auch von anderen Kommunen bzw. Einrichtungen des Landes Niedersachsen — nicht vorgenommen.
Frage: Was wird gegen die Verockerung der Gewässer seitens der Stadt unternommen?
Antwort: die Verockerung von Gewässern entsteht durch die Oxidation von gelöstem Eisen im Grundwasser, d.h. immer dann, wenn eisenhaltiges Grundwasser (dort herrschen anaerobe Verhältnisse) mit Luftsauerstoff in Berührung kommt. Durch den hohen Eisengehalt der Delmenhorster Böden tritt dieses Phänomen häufig auf, vor allem, wenn durch intensivierte Entwässerungen und Grundwasserabsenkungen eisenhaltiges Wasser neu / erstmalig gefördert wird.
Seit Beginn 2022 gibt die Stadt Delmenhorst als Untere Wasserbehörde bei Neueinleitungen (temporäre Grundwasserförderung bei Neubauten) deshalb einen Grenzwert für die Einleitung in Oberflächengewässer (max. 2 mg/l Eisen gesamt) vor, der dem natürlichen Eisengehalt entspricht (Verschlechterungsgebot).
Ansonsten ergibt sich die Eisenbelastung der Fließgewässer schon alleine aufgrund der Einträge von Flächen im Oberlauf – meist Flächendrainagen.