Anfrage der Gruppe DL²
Mit der Vorlage 23/61/002/BV‑R wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Restaurierung des Rathauses abzubrechen. Auf mündliche Nachfrage des RH Rosch in der Sitzung des A6 am 13.09.2023, ob denn die Einstellung der Maßnahme auch die notwendigen Brandschutzmaßnahmen betreffen würde, wurde seitens der Verwaltung keine hinreichende Antwort gegeben. Daher hier die schriftliche Anfrage:
Sollte die Restaurierung des Rathauses abgebrochen werden (Punkt B der o.a. Vorlage), würden dann auch die Brandschutzmaßnahmen (u.a. Herstellung des 2. Rettungsweges durch zwei neue Treppenhäuser im Bestand ) nicht durchgeführt werden?
Falls ja, wie ist die Sicherheit der Arbeitsplätze der im Rathaus beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brands im Treppenhaus einzuschätzen, welche Notfallpläne liegen hier vor? Gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenregel werden regelmäßig zwei unabhängig voneinander ins Freie führende Fluchtwege gefordert.