Anfragen

Brand­schutz im Rathaus

Zusammenfassung

Soll­te die Restau­rie­rung des Rat­hau­ses abge­bro­chen wer­den (Punkt B der o.a. Vor­la­ge), wür­den dann auch die Brand­schutz­maß­nah­men (u.a. Her­stel­lung des 2. Ret­tungs­we­ges durch zwei neue Trep­pen­häu­ser im Bestand ) nicht durch­ge­führt werden? 

Anfra­ge der Grup­pe DL²

Mit der Vor­la­ge 23/61/002/BV‑R wur­de sei­tens der Ver­wal­tung vor­ge­schla­gen, die Restau­rie­rung des Rat­hau­ses abzu­bre­chen. Auf münd­li­che Nach­fra­ge des RH Rosch in der Sit­zung des A6 am 13.09.2023, ob denn die Ein­stel­lung der Maß­nah­me auch die not­wen­di­gen Brand­schutz­maß­nah­men betref­fen wür­de, wur­de sei­tens der Ver­wal­tung kei­ne hin­rei­chen­de Ant­wort gege­ben. Daher hier die schrift­li­che Anfrage:

Soll­te die Restau­rie­rung des Rat­hau­ses abge­bro­chen wer­den (Punkt B der o.a. Vor­la­ge), wür­den dann auch die Brand­schutz­maß­nah­men (u.a. Her­stel­lung des 2. Ret­tungs­we­ges durch zwei neue Trep­pen­häu­ser im Bestand ) nicht durch­ge­führt werden? 

Falls ja, wie ist die Sicher­heit der Arbeits­plät­ze der im Rat­haus beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im Fal­le eines Brands im Trep­pen­haus ein­zu­schät­zen, wel­che Not­fall­plä­ne lie­gen hier vor? Gemäß der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung und der Arbeits­stät­ten­re­gel wer­den regel­mä­ßig zwei unab­hän­gig von­ein­an­der ins Freie füh­ren­de Flucht­we­ge gefordert.

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