Anfragen Beantwortet

Wie geht es mit Pul­tern weiter?

Zusammenfassung

Anfra­ge der Frak­ti­on Del­men­hors­ter Lis­te Wir bit­ten um Dar­stel­lung der aktu­el­len Pla­nungs­schrit­te für die wei­te­re Ent­wick­lung des Pul­tern­ge­län­des. Wir bit­ten des Wei­te­ren um die Dar­stel­lung der für die Zukunft geplan­ten Schrit­te mit einer zeit­li­chen Ein­ord­nung.  Wir bit­ten um Vor­trag im nächs­ten A5P […]

Anfra­ge der Frak­ti­on Del­men­hors­ter Liste

Wir bit­ten um Dar­stel­lung der aktu­el­len Pla­nungs­schrit­te für die wei­te­re Ent­wick­lung des Pul­tern­ge­län­des. Wir bit­ten des Wei­te­ren um die Dar­stel­lung der für die Zukunft geplan­ten Schrit­te mit einer zeit­li­chen Einordnung. 

Wir bit­ten um Vor­trag im nächs­ten A5P

Ant­wort der Ver­wal­tung (vor­ge­tra­gen im A5P am 06.10.2020):

Beschluss­la­ge:

Der Auf­stel­lungs­be­schluss für den Bebau­ungs­plan Nr. 350 “Am Pul­tern­see” wur­de erst­ma­lig am 08.05.2019 gefasst und auf­grund des Form­feh­lers am 27.05.2020 wiederholt.

Ziel und Zweck der städ­te­bau­li­chen Pla­nung ist die Erhal­tung der bestehen­den Wasser­flächen, die Ent­wick­lung der umlie­gen­den Frei­flä­chen zur Nah­erho­lung sowie die Schaf­fung der pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für eine gas­tro­no­mi­sche Nutzung.

Pla­nungs­schrit­te:

Es liegt ein ers­tes städ­te­bau­li­ches Kon­zept vor.

Mit der Bear­bei­tung des Plan­ver­fah­rens kann nach Abschluss des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 363 “Süd­lich Del­mod­stra­ße” begon­nen werden.

Der nächs­te und zugleich ers­te Pla­nungs­schritt ist die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung der Öffentlich­keit und Betei­li­gung der Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge auf der Grund­lage des vor­lie­gen­den städ­te­bau­li­chen Kon­zep­tes. Dies fin­det bis spä­tes­tens I. Quar­tal 2021 statt.

Wei­te­re Pla­nungs­schrit­te sind:

Aus­wer­tung und Abwägung

Erar­bei­tung eines Bebauungsplanentwurfes

Ggf. Unter­su­chun­gen, Exper­ti­sen, Gutachten

Öffent­li­che Auslegung

Aus­wer­tung und Abwägung

Erar­bei­tung des Bebau­ungs­pla­nes für den Satzungsbeschluss

Eine zeit­li­che Ein­ord­nung ist der­zeit nicht mög­lich und stark abhän­gig von den ers­ten Beteiligungsergebnissen

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