Anträge

Nut­zungs­ge­büh­ren Notunterkünfte

Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Del­men­horst beschließt, die Sat­zung der Stadt Del­men­horst über die Erhe­bung von Gebüh­ren für die Benut­zung von Obdach­lo­sen- und Flücht­lings­un­ter­künf­ten wie folgt zu ändern:

Feueralarm
Feueralarm

Antrag der Grup­pe DL/P/DL und der Frak­ti­on Bünd­nis 90/ die GRÜNEN

Der Rat der Stadt Del­men­horst beschließt, die Sat­zung der Stadt Del­men­horst über die Erhe­bung von Gebüh­ren für die Benut­zung von Obdach­lo­sen- und Flücht­lings­un­ter­künf­ten wie folgt zu ändern:

Der §3 wird um den Absatz 4 ergänzt: “Auf form­lo­sen Antrag kann die Benut­zungs­ge­bühr bei unver­schul­de­ten Not­la­gen um 50 v.H. der in §3 Abs. 3 bestimm­ten Höhe der Gebühr erlas­sen wer­den.

Begrün­dung

Wenn Men­schen unver­schul­det in die Lage kom­men, evtl. auch lang­fris­tig auf die Nut­zung einer städ­ti­schen Not­un­ter­kunft ange­wie­sen zu sein, soll­te es die Mög­lich­keit geben, hier eine Ent­las­tung von der fest­ge­leg­ten Benut­zungs­ge­bühr vor­neh­men zu können.

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