Antrag der Gruppe DL/P/DL und der Fraktion Bündnis 90/ die GRÜNEN
Der Rat der Stadt Delmenhorst beschließt, die Satzung der Stadt Delmenhorst über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wie folgt zu ändern:
Der §3 wird um den Absatz 4 ergänzt: “Auf formlosen Antrag kann die Benutzungsgebühr bei unverschuldeten Notlagen um 50 v.H. der in §3 Abs. 3 bestimmten Höhe der Gebühr erlassen werden.”
Begründung
Wenn Menschen unverschuldet in die Lage kommen, evtl. auch langfristig auf die Nutzung einer städtischen Notunterkunft angewiesen zu sein, sollte es die Möglichkeit geben, hier eine Entlastung von der festgelegten Benutzungsgebühr vornehmen zu können.