Anträge

Son­der­nut­zung E‑Scooter

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen die Ergän­zung der Sat­zung der Stadt Del­men­horst über die Son­der­nut­zung an öffent­li­chen Stra­ßen zu ergänzen.

E-Scooter
E-Scooter

Antrag der Grup­pe DL/P/DL und der Frak­ti­on Bünd­nis 90 / Die GRÜNEN

Wir bean­tra­gen die Ergän­zung der Sat­zung der Stadt Del­men­horst über die Son­der­nut­zung an öffent­li­chen Stra­ßen wie folgt zu ergänzen:

NEU §3a “Sha­ring­an­ge­bo­te“ 

Sha­ring­an­ge­bo­te aus dem Mobi­li­täts­sek­tor (wie zum Bei­spiel E‑Scooter, E‑Roller und Leih­fahr­rä­der), die im öffent­li­chen Stra­ßen­raum bereit­ge­stellt wer­den, kön­nen, ins­be­son­de­re um die Beein­träch­ti­gung des öffent­li­chen Stra­ßen­raums zu begren­zen, durch Kon­tin­gen­te und durch die Begren­zung der Anzahl der Anbie­ten­den beschränkt wer­den. Die Kon­tin­gen­te kön­nen sich auch auf einen in der Son­der­nut­zungs­er­laub­nis defi­nier­ten räum­li­chen Bereich der Stadt Del­men­horst beziehen. 

NEU §4 Abs. 6

Die Inha­ber der in §3a auf­ge­führ­ten Sha­ring­kon­tin­gen­te sind ver­pflich­tet, defi­nier­te Abga­be- und Annah­me­plät­ze in der Stadt Del­men­horst nach­zu­wei­sen, an denen die Über­ga­be jeweils statt­fin­det. Außer­halb die­ser Plät­ze wer­den auf­ge­fun­de­ne E‑Scooter, E‑Roller oder Fahr­rä­der kos­ten­pflich­tig ent­sorgt bzw. kön­nen von den Eigen­tü­mern aus­ge­löst werden.

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