Anträge

Sozia­ler Wohnungsbau

Zusammenfassung

Die Stadt legt bei der Wohn­be­bau­ung eine Quo­te von min­des­tens 35 Pro­zent Anteil für Sozi­al­miet­woh­nun­gen fest – unter Berück­sich­ti­gung des vor­han­de­nen Bestan­des an Sozi­al­miet­woh­nun­gen mit Bele­gungs­rech­ten der Stadt.

Antrag der Grup­pe DL/P/DL in Zusam­men­ar­beit mit dem DGB

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Die Stadt legt bei der Wohn­be­bau­ung eine Quo­te von min­des­tens 35 Pro­zent Anteil für Sozi­al­miet­woh­nun­gen fest – unter Berück­sich­ti­gung des vor­han­de­nen Bestan­des an Sozi­al­miet­woh­nun­gen mit Bele­gungs­rech­ten der Stadt.
  2. Der Rat der Stadt for­dert die stadt­ei­ge­ne GSG zum Kauf bzw. zur Über­nah­me einer Erb­pacht von Lie­gen­schaf­ten auf, die zur sozia­len Wohn­be­bau­ung erschlos­sen sind.
  3. Es wird die Mög­lich­keit geschaf­fen, dass Wohn­flä­chen bevor­zugt an gemein­nüt­zi­ge Bau­ge­nos­sen­schaf­ten ver­ge­ben / ver­kauft wer­den kön­nen, auch evtl. über Erbpacht.
  4. Das Vor­kaufs­recht, wel­ches jede Kom­mu­ne hat, soll inten­siv genutzt werden.
  5. Das Immo­bi­li­en­ma­nage­ment der Stadt wird beauf­tragt bei der Kre­dit­su­che, evtl. auch durch Über­nah­me von Bürg­schaf­ten, zu helfen.
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