Antrag der Gruppe DL/P/DL in Zusammenarbeit mit dem DGB
Der Rat der Stadt möge beschließen:
- Die Stadt legt bei der Wohnbebauung eine Quote von mindestens 35 Prozent Anteil für Sozialmietwohnungen fest – unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes an Sozialmietwohnungen mit Belegungsrechten der Stadt.
- Der Rat der Stadt fordert die stadteigene GSG zum Kauf bzw. zur Übernahme einer Erbpacht von Liegenschaften auf, die zur sozialen Wohnbebauung erschlossen sind.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Wohnflächen bevorzugt an gemeinnützige Baugenossenschaften vergeben / verkauft werden können, auch evtl. über Erbpacht.
- Das Vorkaufsrecht, welches jede Kommune hat, soll intensiv genutzt werden.
- Das Immobilienmanagement der Stadt wird beauftragt bei der Kreditsuche, evtl. auch durch Übernahme von Bürgschaften, zu helfen.