Zuschuss bei privater Unterbringung Geflüchteter
Zusammenfassung
Wir beantragen den Personen, die in ihren Wohnungen oder in ihrem Haus Geflüchteten aus den aktuellen Kriegs- und Krisengebieten privat Unterkunft gewähren, einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro / Monat bei Unterbringung von bis zu 4 Personen und 250,00 Euro / Monat bei der Unterbringung von mehr als 4 Personen für die, durch die Unterbringung gestiegenen Strom‑, Wasser und Heizkosten zu gewähren.

Antrag der Gruppe DL/P/DL
Wir beantragen den Personen, die in ihren Wohnungen oder in ihrem Haus Geflüchteten aus den aktuellen Kriegs- und Krisengebieten privat Unterkunft gewähren, einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro / Monat bei Unterbringung von bis zu 4 Personen und 250,00 Euro / Monat bei der Unterbringung von mehr als 4 Personen für die, durch die Unterbringung gestiegenen Strom‑, Wasser und Heizkosten zu gewähren. Die Stadt Delmenhorst trägt diese Kosten bis zu einer möglichen, bundesweit einheitlichen Regelung für diese Zuschüsse.
Wir beantragen des Weiteren hier eine unbürokratische, schnelle und unkomplizierte Auszahlung des Zuschusses zu ermöglichen.
Begründung
Durch die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung, Geflüchtete bei sich aufzunehmen, werden diese durch gestiegene Kosten belastet, während der Stadt Delmenhorst hier keine zusätzlichen Kosten für Unterbringung der Geflüchteten entstehen. Daher sollte die Stadt Delmenhorst diese Hilfswilligen von den zusätzlichen Kosten entlasten.