Anträge

Zuschuss bei pri­va­ter Unter­brin­gung Geflüchteter

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen den Per­so­nen, die in ihren Woh­nun­gen oder in ihrem Haus Geflüch­te­ten aus den aktu­el­len Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten pri­vat Unter­kunft gewäh­ren, einen pau­scha­len Zuschuss von 100,00 Euro / Monat bei Unter­brin­gung von bis zu 4 Per­so­nen und 250,00 Euro / Monat bei der Unter­brin­gung von mehr als 4 Per­so­nen für die, durch die Unter­brin­gung gestie­ge­nen Strom‑, Was­ser und Heiz­kos­ten zu gewähren.

Antrag der Grup­pe DL/P/DL

Wir bean­tra­gen den Per­so­nen, die in ihren Woh­nun­gen oder in ihrem Haus Geflüch­te­ten aus den aktu­el­len Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten pri­vat Unter­kunft gewäh­ren, einen pau­scha­len Zuschuss von 100,00 Euro / Monat bei Unter­brin­gung von bis zu 4 Per­so­nen und 250,00 Euro / Monat bei der Unter­brin­gung von mehr als 4 Per­so­nen für die, durch die Unter­brin­gung gestie­ge­nen Strom‑, Was­ser und Heiz­kos­ten zu gewäh­ren. Die Stadt Del­men­horst trägt die­se Kos­ten bis zu einer mög­li­chen, bun­des­weit ein­heit­li­chen Rege­lung für die­se Zuschüsse. 

Wir bean­tra­gen des Wei­te­ren hier eine unbü­ro­kra­ti­sche, schnel­le und unkom­pli­zier­te Aus­zah­lung des Zuschus­ses zu ermöglichen.

Begrün­dung

Durch die Hilfs­be­reit­schaft der Bevöl­ke­rung, Geflüch­te­te bei sich auf­zu­neh­men, wer­den die­se durch gestie­ge­ne Kos­ten belas­tet, wäh­rend der Stadt Del­men­horst hier kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten für Unter­brin­gung der Geflüch­te­ten ent­ste­hen. Daher soll­te die Stadt Del­men­horst die­se Hilfs­wil­li­gen von den zusätz­li­chen Kos­ten entlasten.

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