Eilantrag: Strassenreinigungsgebühren
Zusammenfassung
Wir beantragen den Beschluss zur Vorlage 20/59/008/BV‑R/Ä Gebühren für die Straßenreinigung 2021 im Verwaltungsausschuss gem. §79 NKomVG aufzuheben und die Vorlage in der ursprünglichen Beschlussfassung auf die Tagesordnung für die Ratssitzung am 24.11.2020 zu nehmen.
Eilantrag der Fraktion Delmenhorster Liste
Wir beantragen den Beschluss zur Vorlage 20/59/008/BV‑R/Ä Gebühren für die Straßenreinigung 2021 im Verwaltungsausschuss gem. §79 NKomVG aufzuheben und die Vorlage in der ursprünglichen Beschlussfassung auf die Tagesordnung für die Ratssitzung am 24.11.2020 zu nehmen.
Begründung
Der geänderte Beschluss auf der Ratssitzung vom 17.11.2020 führt in der Konsequenz dazu, dass die Stadt Delmenhorst für das kommende Jahr keine gültige Satzung zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühren hat. Das bedeutet, dass mangels Rechtsgrundlage keine Gebühren erhoben werden dürfen.
Ferner führt das geänderte Ergebnis dazu, dass es im Falle eines Beschlusses in der Dezember-Ratssitzung oder sogar noch später zu einer deutlichen Verzögerung des Versands der Gebührenbescheide für 2021 kommen kann und diese Bescheide unter Umständen angreifbar sind.
Da die gewollte Befreiung einzelner Grundstückseigentümer von der Straßenreinigungsgebühr rechtlich ebenfalls nicht zulässig ist, ist der Beschluss aufzuheben und neu zu fassen.
Der Beschluss wurde auf der Ratssitzung am 24.11.2020 auch auf unsere Anregung hin berichtigt.