Sozialer Wohnungsbau
Zusammenfassung
Die Stadt legt bei der Wohnbebauung eine Quote von mindestens 35 Prozent Anteil für Sozialmietwohnungen fest – unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes an Sozialmietwohnungen mit Belegungsrechten der Stadt.
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Antrag der Gruppe DL/P/DL in Zusammenarbeit mit dem DGB
Der Rat der Stadt möge beschließen:
- Die Stadt legt bei der Wohnbebauung eine Quote von mindestens 35 Prozent Anteil für Sozialmietwohnungen fest – unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes an Sozialmietwohnungen mit Belegungsrechten der Stadt.
- Der Rat der Stadt fordert die stadteigene GSG zum Kauf bzw. zur Übernahme einer Erbpacht von Liegenschaften auf, die zur sozialen Wohnbebauung erschlossen sind.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Wohnflächen bevorzugt an gemeinnützige Baugenossenschaften vergeben / verkauft werden können, auch evtl. über Erbpacht.
- Das Vorkaufsrecht, welches jede Kommune hat, soll intensiv genutzt werden.
- Das Immobilienmanagement der Stadt wird beauftragt bei der Kreditsuche, evtl. auch durch Übernahme von Bürgschaften, zu helfen.
Im Allris eingestellt am 10.03.2022
22/50S/004/BV‑R
Im Planungsausschuss am 10.11.2022 geändert beschlossen
1. Der Antrag wird in den Punkten 1, 4 und 5 abgelehnt, in den Punkten 2 und 3 grundsätzlich unterstützt. 2. Um das Ziel öffentlich geförderten Wohnungsbaus — ohne durchgängige Quote bzw. Mindestanteil — in Delmenhorst zu erreichen, sind zukünftig einzelfallbezogen und in Abhängigkeit des städtebaulichen Kontextes (z.B. Gebietsstruktur / integrierte Lage, Projektgröße) folgende Instrumente seitens der Verwaltung mit dem Ziel einer Empfehlung abzuprüfen und zur Beschlussfassung zu stellen: a) Engagement der stadteigenen GSG b) Vertragliche Regelung zur Sicherung eines Anteils öffentlich zu fördernden Wohnungsbaus bei Verkauf städtischer Wohnbauflächen c) Vertragliche Regelung zur Sicherung eines Anteils öffentlich zu fördernden Wohnungsbaus bei Schaffung von Planungsrecht zum Zwecke von Wohnungsbau d) Information und Beratung privater Bauherren zur Wohnraumförderung.
Im VA am 10.11.2022 geändert beschlossen
Im Rat am 15.11.2022 geändert beschlossen
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