Im Planungsausschuss am 10.11.2022 geändert beschlossen
1. Der Antrag wird in den Punkten 1, 4 und 5 abgelehnt, in den Punkten 2 und 3 grundsätzlich unterstützt.
2. Um das Ziel öffentlich geförderten Wohnungsbaus — ohne durchgängige Quote bzw. Mindestanteil — in Delmenhorst zu erreichen, sind zukünftig einzelfallbezogen und in Abhängigkeit des städtebaulichen Kontextes (z.B. Gebietsstruktur / integrierte Lage, Projektgröße) folgende Instrumente seitens der Verwaltung mit dem Ziel einer Empfehlung abzuprüfen und zur Beschlussfassung zu stellen: a) Engagement der stadteigenen GSG b) Vertragliche Regelung zur Sicherung eines Anteils öffentlich zu fördernden Wohnungsbaus bei Verkauf städtischer Wohnbauflächen c) Vertragliche Regelung zur Sicherung eines Anteils öffentlich zu fördernden Wohnungsbaus bei Schaffung von Planungsrecht zum Zwecke von Wohnungsbau d) Information und Beratung privater Bauherren zur Wohnraumförderung.