Antrag zur Verfügungstellung von Hygieneartikeln an Schulen, Jugendhäusern, in sozialen Einrichtungen und in sonstigen öffentlichen Gebäuden
Jede Frau kennt diese Situationen: Frau ist in der Schule oder in der City unterwegs und wird plötzlich von der Periode überrascht. Für Situationen wie diese hat die Delmenhorster Liste den Antrag gestellt,Hygieneartikel für Damen an öffentlichen Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Dieser Antrag soll nun im Rat besprochen werden, die Verwaltung schlägt hier eine Ablehnung vor. Der Grund: Hygieneartikel müssen nachbestellt und ‑gefüllt werden. „Wir sind der Meinung, dass dieses Argument nicht tragend ist, da diese Arbeitsschritte zeitgleich mit dem Beschaffen und Befüllen von Seife, Papierhandtüchern und dergleichen zu tätigen ist.“, erklärt Katrin Schrade, die die Anregung zu diesem Antrag gegeben hat.
Weiterhin stützt sich die Verwaltung darauf, dass die Versorgung mit Hygieneartikeln bereits im Sozialgesetzbuch II – XII (Regelsätze für Beschaffung von Körper- und Gesundheitspflege) geregelt und somit abgegolten ist.
„Auch hier sind wir der Meinung, dass der plötzliche Bedarf nach Hygieneartikeln jede Frau und jedes Mädchen treffen kann, unabhängig von der Einkommenssituation. Mit derselben Argumentation dürften doch auch keine anderen Hygieneartikel, wie z. B. Seife, Papierhandtücher oder Toilettenpapier auf öffentlichen Toiletten vorhanden sein, da auch hier eine Empfängerin von Sozialleistungen hiervon Gebrauch machen könnte. Eine sehr irritierende Argumentation, die Empfängerinnen von Sozialleistungen ausgrenzt sowie allen anderen Frauen einen Bedarf abspricht, denn: Wer regelmäßig eine Monatsblutung erwartet, hat höhere Ausgaben für Hygieneartikel als Menschen, denen dies nicht widerfährt! Binden werden auch dann gebraucht, wenn das Portemonnaie leer ist und die Drogerie geschlossen hat.”, ergänzt Bettina Oestermann, OB-Kandidatin und Fraktionsvorsitzende der Delmenhorster Liste.
Eine britische Studie hat belegt, dass für die Regelblutung mindestens fünf Euro pro Monat anfallen. Für Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, wie etwa wohnungslose Frauen oder Empfängerinnen von Sozialleistungen, ist das viel Geld. Dabei erhielten Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II 2020 etwa 16,42 € für Gesundheitspflege und damit genauso viel wie Männer im gleichen Sozialleistungsbezug – wir empfinden dies als eine Ungleichbehandlung. Die Stadt Delmenhorst kann dem mit dem kostenlosen zur Verfügung stellen von Menstruationsartikeln auf öffentlichen Toiletten entgegenwirken.
Was in anderen Städten bereits möglich ist, sollten wir unseren Einwohnerinnen in Delmenhorst nicht verwehren. Dass überhaupt im 21. Jahrhundert über solche Selbstverständlichkeiten diskutiert werden muss, zeigt, wie weit der Weg noch ist, den unsere Gesellschaft bis zur tatsächlichen Gleichberechtigung noch vor sich hat.