Pressemitteilung

Pres­se­mit­tei­lung: Hygie­ne­ar­ti­kel für Damen

Zusammenfassung

Was in ande­ren Städ­ten bereits mög­lich ist, soll­ten wir unse­ren Ein­woh­ne­rin­nen in Del­men­horst nicht ver­weh­ren. Dass über­haupt im 21. Jahr­hun­dert über sol­che Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten dis­ku­tiert wer­den muss, zeigt, wie weit der Weg noch ist, den unse­re Gesell­schaft bis zur tat­säch­li­chen Gleich­be­rech­ti­gung noch vor sich hat.

Antrag zur Ver­fü­gung­stel­lung von Hygie­ne­ar­ti­keln an Schu­len, Jugend­häu­sern, in sozia­len Ein­rich­tun­gen und in sons­ti­gen öffent­li­chen Gebäuden

Jede Frau kennt die­se Situa­tio­nen: Frau ist in der Schu­le oder in der City unter­wegs und wird plötz­lich von der Peri­ode über­rascht. Für Situa­tio­nen wie die­se hat die Del­men­hors­ter Lis­te den Antrag gestellt,Hygieneartikel für Damen an öffent­li­chen Toi­let­ten zur Ver­fü­gung zu stellen.

Die­ser Antrag soll nun im Rat bespro­chen wer­den, die Ver­wal­tung schlägt hier eine Ableh­nung  vor. Der Grund: Hygie­ne­ar­ti­kel müs­sen nach­be­stellt und ‑gefüllt wer­den. „Wir sind der Mei­nung, dass die­ses Argu­ment nicht tra­gend ist, da die­se Arbeits­schrit­te zeit­gleich mit dem Beschaf­fen und Befül­len von Sei­fe, Papier­hand­tü­chern und der­glei­chen zu täti­gen ist.“, erklärt Kat­rin Schr­a­de, die die Anre­gung zu die­sem Antrag gege­ben hat.

Wei­ter­hin stützt sich die Ver­wal­tung dar­auf, dass die Ver­sor­gung mit Hygie­ne­ar­ti­keln bereits im Sozi­al­ge­setz­buch II – XII (Regel­sät­ze für Beschaf­fung von Kör­per- und Gesund­heits­pfle­ge) gere­gelt und somit abge­gol­ten ist. 

„Auch hier sind wir der Mei­nung, dass der plötz­li­che Bedarf nach Hygie­ne­ar­ti­keln jede Frau und jedes Mäd­chen tref­fen kann, unab­hän­gig von der Ein­kom­mens­si­tua­ti­on. Mit der­sel­ben Argu­men­ta­ti­on dürf­ten doch auch kei­ne ande­ren Hygie­ne­ar­ti­kel, wie z. B. Sei­fe, Papier­hand­tü­cher oder Toi­let­ten­pa­pier auf öffent­li­chen Toi­let­ten vor­han­den sein, da auch hier eine Emp­fän­ge­rin von Sozi­al­leis­tun­gen hier­von Gebrauch machen könn­te. Eine sehr irri­tie­ren­de Argu­men­ta­ti­on, die Emp­fän­ge­rin­nen von Sozi­al­leis­tun­gen aus­grenzt sowie allen ande­ren Frau­en einen Bedarf abspricht, denn: Wer regel­mä­ßig eine Monats­blu­tung erwar­tet, hat höhe­re Aus­ga­ben für Hygie­ne­ar­ti­kel als Men­schen, denen dies nicht wider­fährt! Bin­den wer­den auch dann gebraucht, wenn das Porte­mon­naie leer ist und die Dro­ge­rie geschlos­sen hat.”, ergänzt Bet­ti­na Oes­ter­mann, OB-Kan­di­da­tin und Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Del­men­hors­ter Liste.

Eine bri­ti­sche Stu­die hat belegt, dass für die Regel­blu­tung min­des­tens fünf Euro pro Monat anfal­len. Für Men­schen, die unter­halb der Armuts­gren­ze leben, wie etwa woh­nungs­lo­se Frau­en oder Emp­fän­ge­rin­nen von Sozi­al­leis­tun­gen, ist das viel Geld. Dabei erhiel­ten Emp­fän­ge­rin­nen von Arbeits­lo­sen­geld II 2020 etwa 16,42 € für Gesund­heits­pfle­ge und damit genau­so viel wie Män­ner im glei­chen Sozi­al­leis­tungs­be­zug – wir emp­fin­den dies als eine Ungleich­be­hand­lung. Die Stadt Del­men­horst kann dem mit dem kos­ten­lo­sen zur Ver­fü­gung stel­len von Mens­trua­ti­ons­ar­ti­keln auf öffent­li­chen Toi­let­ten entgegenwirken.

Was in ande­ren Städ­ten bereits mög­lich ist, soll­ten wir unse­ren Ein­woh­ne­rin­nen in Del­men­horst nicht ver­weh­ren. Dass über­haupt im 21. Jahr­hun­dert über sol­che Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten dis­ku­tiert wer­den muss, zeigt, wie weit der Weg noch ist, den unse­re Gesell­schaft bis zur tat­säch­li­chen Gleich­be­rech­ti­gung noch vor sich hat.

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