Zuwendungsbescheide vs. Vergaberecht bei sozialen Dienstleistungen
Zusammenfassung
Uns ist es wichtig, die Möglichkeit der Übertragung von städtischen Aufgaben auf Dritte im Wege von Zuwendungsbescheiden als Alternative zu (europaweiten) Ausschreibungen zu analysieren.
Gabi Baumgart, sozialpolitische Sprecherin der Delmenhorster Liste, schlägt daher vor, die rechtlichen Voraussetzungen im Wege eines fachlich besetzten Gremiums auszuarbeiten und dem Rat ein entscheidungsfähiges Arbeitsergebnis vorzulegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen einen gemeinsamen Antrag der Delmenhorster Liste und der Gruppe FDP/UAD zum Thema „Zuwendungsbescheide vs. Vergaberecht bei sozialen Dienstleistungen“.
Uns ist es wichtig, die Möglichkeit der Übertragung von städtischen Aufgaben auf Dritte im Wege von Zuwendungsbescheiden als Alternative zu (europaweiten) Ausschreibungen zu analysieren.
Gabi Baumgart, sozialpolitische Sprecherin der Delmenhorster Liste, schlägt daher vor, die rechtlichen Voraussetzungen im Wege eines fachlich besetzten Gremiums auszuarbeiten und dem Rat ein entscheidungsfähiges Arbeitsergebnis vorzulegen.
Für Rückfragen steht Frau Baumgart gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Oestermann
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Delmenhorster Liste FDP / UAD
Durch Änderungen im Vergaberecht sind soziale Dienstleistungen grundsätzlich europaweit öffentlich auszuschreiben. Hiervon betroffen sind bzw. z.B. Kindertagesstätte und soziale Beratungseinrichtungen. Da die Ergebnisse einer Ausschreibung für die sozialen Angebote der Stadt Delmenhorst nicht immer von Vorteil sind, beantragen wir, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich explizit mit dem Vergaberecht befasst.
Die Arbeitsgruppe sollte aus
- ein/e Vertreter/in des Fachbereich 2
- ein/e Vertreter/in des Fachbereich 4
- ein/e Vertreter/in der Vergabestelle
- ein/e Vertreter/in des Rechnungsprüfungsamtes
- zwei Vertreter/innen der AGfW
bestehen.
Ziel der Arbeitsgruppe soll die gemeinsame Ausarbeitung einer Stellungnahme und Empfehlung für den Rat der Stadt Delmenhorst sein. Folgende Punkte sind insbesondere zu klären:
- Vor- und Nachteile der Vergabe gegenüber eines Zuwendungsbescheids.
- Prüfung der Möglichkeit, ob insbesondere Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit im Rahmen eines Zuwendungsbescheides betrieben werden können?
- Wie und in welcher Form ist der Zuwendungsempfänger auszuwählen?
- Wie verhält es sich mit Interessensbekundungen?
- Ist eine städtische Förderrichtlinie zu erlassen?
- Was passiert, wenn ein Träger nicht mit den bewilligten Geldmitteln auskommt?
- Hat die Stadt Delmenhorst genug Personalkapazitäten, um mögliche Veränderungen hin zum Zuwendungsrecht zu bearbeiten?
Die Ergebnisse sollten spätestens bis zum 30.05.2021 dem Rat der Stadt Delmenhorst vorgestellt werden.
Damit dies vollumfänglich geschehen kann, bitten wir darum, finanzielle Mittel für die Arbeitsgruppe (z.B. für Fortbildungen, Schulungen, Beratungen durch externe) in den Haushalt 2021 einzustellen.