2014 wurde im Rat der Antrag 14/55/020/BV beschlossen.
Der Inhalt war wie folgt:
Zu beschließender Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob bei der Neuerrichtung, der Sanierung oder dem Umbau von Spielplätzen die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung angezeigt und möglich ist. Hierzu ist die fachliche Unterstützung des Behindertenbeirates einzuholen. Ferner ist der barrierefreie Zugang und Aufenthalt von eventuellen Begleitpersonen mit Behinderungen zu prüfen.
Nun unsere Anfrage:
- Wie viele Anfragen um Rat gab es an den Behindertenbeirat?
- Wie viele der ausgetauschten oder erneuerten Spielgeräte sind auch für Kinder mit Beeinträchtigung geeignet?
- Auf welchen Spielplätzen stehen sie?
- Wurden die Zugänge der Spielplätze auf Barrierefreiheit geprüft?
- Wenn ja, wie viele sind barrierefrei, wie viele nicht.
Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage bis zum nächsten A5U.