Antwort der Verwaltung im Sozialausschuss am 12.09.2022
Antwort der Verwaltung (Fachbereich für Jugend, Soziales und Gesundheit) vom 12.09.2022:
Die Stadt Delmenhorst, hier Fachdienst 22, Zuwanderung und Integration, ist als Unterbringungsbehörde immer wieder mit obdachlosen Frauen konfrontiert, welche aus verschiedensten Gründen obdachlos sind bzw. unmittelbar zu werden drohen.
In der Sachbearbeitung wird dahingehend Rücksicht genommen, dass die Unterbringungsgespräche mit weiblicher Sachbearbeiterin geführt werden, sofern etwas bekannt sein sollte, was hierzu Anlass gibt (z.B. häusliche Gewalt o.ä.).
Dies wird auch gemacht, um ggf. vorhandene verdeckte Obdachlosigkeit, welche leider gerade bei Frauen öfter anzutreffen ist als bei Männern, zu vermeiden
Es werden durch den FD 22 auch niemals Frauen und Männer in einer gemeinsamen Notunterkunft untergebracht. Es werden ggf. „Geschlechter-WGs“ gebildet.
Eine Betreuung erfolgt auf Wunsch und nach Bedarf direkt durch eine Sozialpädagogin des Fachdienst 21, Soziale Leistungen.
Die Beratungsstellen der Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände werden hier mit einbezogen bzw. auch schon direkt und sofort Kontakte dahin vermittelt.
Diese dargelegte Unterbringung aus dem Gefahrenabwehrrecht des § 11 NPOG hat als vorübergehende Maßnahme zu erfolgen hat und nicht als dauerhafte Unterbringung.
Hierbei wird jedem einzelnen Fall Rechnung getragen. Es gibt keine festgelegten Fristen für eine „vorrübergehende Unterbringung“
Das Frauenhaus bietet noch einen erweiterten Schutz mit sozialpädagogischer Betreuung direkt vor Ort durch die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.
Der Grund ein Frauenhaus aufzusuchen ist sehr vielsichtig und hat häufig nicht direkt etwas mit der klassischen Obdachlosigkeit zu tun.