Haushaltszuständigkeit des Rates beachten — Verwendung von Haushaltsausgaberesten erst nach vorangegangenem Ratsbeschluss
Zusammenfassung
1. Die Verwaltung teilt dem Rat bis zu seiner Sitzung am 06.06.2023 mit, welche Haushaltsausgabereste in den Jahren 2021 und 2022 gebildet wurden und welcher Verwendung diese Mittel zugeführt wurden/werden sollen.
2. Ab 2023 erfolgt die Verwendung von Haushaltsausgaberesten nur nach entsprechendem
Ratsbeschluss über die einzelnen Positionen.
3. Über die im Haushalt 2023 vorgesehene Verwendung neuer Haushaltsausgabereste ist eine Beschlussfassung der entsprechenden Ratsgremien und des Rates herbeizuführen.
