Sondernutzung E‑Scooter
Zusammenfassung
Wir beantragen die Ergänzung der Satzung der Stadt Delmenhorst über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen zu ergänzen.
WACH.ECHT.DRAN
Wir beantragen die Ergänzung der Satzung der Stadt Delmenhorst über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen zu ergänzen.
Wir beantragen die Ergänzung der Satzung der Stadt Delmenhorst über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen wie folgt zu ergänzen:
Sharingangebote aus dem Mobilitätssektor (wie zum Beispiel E‑Scooter, E‑Roller und Leihfahrräder), die im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt werden, können, insbesondere um die Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenraums zu begrenzen, durch Kontingente und durch die Begrenzung der Anzahl der Anbietenden beschränkt werden. Die Kontingente können sich auch auf einen in der Sondernutzungserlaubnis definierten räumlichen Bereich der Stadt Delmenhorst beziehen.
Die Inhaber der in §3a aufgeführten Sharingkontingente sind verpflichtet, definierte Abgabe- und Annahmeplätze in der Stadt Delmenhorst nachzuweisen, an denen die Übergabe jeweils stattfindet. Außerhalb dieser Plätze werden aufgefundene E‑Scooter, E‑Roller oder Fahrräder kostenpflichtig entsorgt bzw. können von den Eigentümern ausgelöst werden.
23/54/010/BV‑R
Dem Antrag wird im Sinne der Steuerung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung im Hinblick auf eine notwendige Änderung zu überprüfen und über den fachlich zuständigen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten und öffentliche Sicherheit, den Verwaltungsausschuss und den Rat der Stadt Delmenhorst beschließen zu lassen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, konkrete Qualitätsstandards, Kontingente und Laufzeiten zu definieren.